WIEN. Die linkstendenziöse österreichische Tageszeitung Der Standard hat vor Gericht eine Niederlage gegen die FPÖ hinnehmen müssen. Am 27. September des Vorjahres wurde Walter Sucher, ehemaliger freiheitlicher Politiker und Mitglied der schlagenden Burschenschaft Olympia, am Hernalser Friedhof in Wien beigesetzt. Doch das Begräbnis sorgte weit über den Friedhof hinaus für Schlagzeilen.
Der Grund: Am Grab erklang auf Wunsch des Verstorbenen das Lied „Wenn alle untreu werden“. Das Lied war lange Zeit Teil des deutschen Liedguts. In der NS-Zeit allerdings wurde es von der SS adaptiert und mit neuen Konnotationen versehen. Die ursprüngliche Fassung enthält unter anderem eine Passage vom „Heiligen deutschen Reich“, was laut Experten keinen direkten Bezug zur NS-Zeit hat. Dennoch bleibt der Kontext für viele problematisch.
FPÖ-Funktionäre unter Beobachtung
Unter den Trauergästen befanden sich auch prominente FPÖ-Politiker: Martin Graf, Harald Stefan und Norbert Nemeth. Ob die Politiker beim Lied mitsangen, wie die linken Journalisten wissen wollen, bleibt unklar. Stefan und Nemeth verweigerten im späteren Prozeß vor Gericht die Aussage dazu. Graf konnte krankheitsbedingt nicht teilnehmen. Die zentrale Frage, ob das Singen des Liedes als Wiederbetätigung gewertet werden könnte, wurde dennoch zum Politikum.
Ein Lied, zwei Perspektiven
Stefan, selbst ehemaliges Mitglied der Burschenschaft Olympia, verteidigte das Lied. Er habe es immer als Ausdruck von Freundschaft und Zusammenhalt verstanden. Ähnlich äußerte sich Nemeth, der das Lied als Symbol für „Bundesbrüderlichkeit“ bezeichnete. Auch der Rechtsanwalt der FPÖ-Politiker argumentierte, das Lied sei harmlos: „Sogar Heino singt es.“
Das Urteil ist nicht rechtskräftig
Nach Veröffentlichung des Artikels wurde die Staatsanwaltschaft aktiv. Ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Wiederbetätigung wurde eingeleitet, die Aberkennung der parlamentarischen Immunität der drei FPÖ-Abgeordneten beantragt. Gleichzeitig klagten die FPÖ-Politiker den Standard wegen übler Nachrede. Das Urteil: Der Tatbestand der üblen Nachrede wurde bestätigt, der Standard zu einer Zahlung von 20.250 Euro verurteilt. Der Richter betonte allerdings, daß der Artikel zwar korrekt auf den NS-Bezug hinwies, jedoch die Passage vom „Heiligen deutschen Reich“ aus der ursprünglichen Liedversion stammt. Die Zeitung kündigte volle Berufung gegen das Urteil an. (rr)