LUXEMBURG/WARSCHAU. Der polnische Staat muß eine in Deutschland geschlossene Homo-Ehe anerkennen. Allgemein dürfen Ehen, die in einem EU-Mitgliedstaat geschlossen wurden, innerhalb der gesamten Union anerkannt werden, urteilte der Europäische Gerichtshof am Dienstag.
Die Richter sprachen Polen eine Rüge aus. Die Ehe nicht anerkannt zu haben, verletze „nicht nur die Freizügigkeit und das Recht, sich frei niederzulassen, sondern auch das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens“, hieß es. Einem Ehepaar die Ehe vor dem Hintergrund abzuerkennen, daß das polnische Recht keine Eheschließung zwischen Menschen des gleichen Geschlechts vorsehe, sei falsch.
Alle EU-Bürger hätten die Freiheit in andere Mitgliedstaaten zu ziehen und dort „ein normales Familienleben“ zu führen. Auch bei einer Rückkehr ins Heimatland müssen sie dabei die Gewißheit haben, „dieses Familienleben auch nach der Rückkehr in ihren Herkunftsmitgliedstaat weiterführen zu können“.
Gericht: Polen darf ausländische Ehen nicht diskriminieren
Das Urteil verpflichte zwar keinen Mitgliedstaat dazu, gleichgeschlechtliche Ehen in seinen nationalen Gesetzen zuzulassen. Sehr wohl stelle aber die Nichtanerkennung einer ausländischen Ehe eine unzulässige Diskriminierung dar.
Das betroffene polnische Paar hatte 2018 in Berlin geheiratet. Nach seiner Rückkehr nach Polen brachte es den Fall vor das polnische oberste Verwaltungsgericht. Das verwies die Kläger an den Europäischen Gerichtshof.
Der aktuelle polnische Premierminister Donald Tusk plädiert für die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe. Das Vorhaben scheiterte am Widerstand mehrerer Koalitionspartner, unter anderem des Staatspräsidenten Karol Nawrocki. Im Jahr 2020 hatte der damalige rechtskonservative Präsident Andrzej Duda versucht, homosexuellen Paaren das Adoptionsrecht zu entziehen (JF berichtete). (lb)





