PARIS. Die französische rechte Politikerin Marine Le Pen und ihre beiden Schwestern haben vor dem Gericht der Europäischen Union in Luxemburg eine Niederlage hinnehmen müssen. Es geht um eine Anordnung des Europäischen Parlaments, wonach ihr verstorbener Vater, Jean-Marie Le Pen, mehr als 300.000 Euro während seiner Zeit als Mitglied des EU-Parlaments mißbräuchlich verwendet haben soll – und eigentlich hätte zurückzahlen müssen.
Gegen dieses Urteil hatte die Le-Pen-Familie geklagt. Das EU-Gericht wies die Klage gegen die Feststellung ab, daß Jean-Marie Le Pen – der im Januar dieses Jahres im Alter von 96 Jahren verstarb – unrechtmäßige Zahlungen erhalten habe. Die Familie hätte mehrfach Gelegenheit zur Stellungnahme gehabt. Noch kann das Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof angefochten werden. Sollten die Töchter auch diesen Rechtsstreit verlieren, müßten sie für die Rückzahlung aufkommen.
Marine Le Pen wurde im März selbst verurteilt
Zuvor war die Tochter im März selbst von einem französischen Gericht verurteilt worden – die Justiz sah es als erwiesen an, daß sie und andere Mitglieder ihrer Partei Rassemblement National EU-Haushaltsmittel ebenfalls mißbräuchlich verwendet hatten. Die Politikerin hat gegen diese Verurteilung vor dem Pariser Berufungsgericht Berufung eingelegt und rechnet mit einer Entscheidung im Sommer 2026.
Sollte ihre Berufung scheitern, würde Le Pen von der Präsidentschaftswahl 2027 ausgeschlossen werden. Für diesen Fall soll ihr politischer Ziehsohn, der 29jährige Jordan Bardella, antreten.
Jean-Marie Le Pen, gründete die Partei in den 1970er Jahren unter dem Namen Front National und war bis 2011 ihr Parteivorsitzender. Seine Tochter übernahm die Partei im Januar 2011 und schloß ihren Vater 2015 aufgrund geschichtsrevisionistischer Aussagen aus. (lb)