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Matić-Bericht: EU-Parlamentarier sehen Abtreibungen als Menschenrecht

Matić-Bericht: EU-Parlamentarier sehen Abtreibungen als Menschenrecht

Matić-Bericht: EU-Parlamentarier sehen Abtreibungen als Menschenrecht

EU-Parlament
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Sitzung des EU-Parlaments in Brüssel Foto (Archivbild): picture alliance / AA | Dursun Aydemir
Matić-Bericht
 

EU-Parlamentarier sehen Abtreibungen als Menschenrecht

Das EU-Parlament möchte Abtreibungen zukünftig als Grundrecht betrachten. Dies forderte zumindest der Bericht des kroatischen Sozialisten Predrag Fred Matić, der in der vergangenen Woche mit ausreichender Mehrheit angenommen wurde. Auch die Gewissensfreiheit von Ärzten wird damit in Frage gestellt.
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BRÜSSEL. Im EU-Parlament kam es in der vergangenen Woche zu mehreren Abstimmungen rund um den sogenannten Matić -Bericht. Im Fokus der Debatte stand dabei das Thema Abtreibung. Momentan sieht es so aus, als hätten die Abtreibungsbefürworter einen Sieg davongetragen.

Der kroatische EU-Abgeordnete Predrag Fred Matić (SDP) hatte in einem 50-seitigen Bericht, der sich mit der „sexuellen und reproduktiven Gesundheit“ von Frauen in der Europäischen Union befaßt, vorgebliche Nachteile für Frauen und Mädchen herausgestellt. So legte der Bericht nahe, daß eine „Aushöhlung und Rückschritte bei den Rechten der Frau“ innerhalb der EU an Dynamik gewinne, dies zur „Erosion erworbener Rechte“ beitrage und die „Gesundheit der Frauen“ gefährde.

Dieser Bestandsaufnahme folgte die Aufforderung an die 27 EU-Mitgliedstaaten, gegen die beanstandeten Punkten vorzugehen. Hierbei nannte der Bericht Polen mehrmals als Negativbeispiel.

Unter anderem fordert der Matić -Bericht „sichere, faire und kreislauforientierte Menstruationsprodukte für alle“, eine umfassende Sexualaufklärung für Kinder, bei der die „Vielfalt der sexuellen Ausrichtungen oder Geschlechtsidentitäten“ berücksichtigt werde, sowie „Empfängnisverhütung und Zugang zu Fruchtbarkeitsbehandlungen für alle“.

Nationale Rechtsvorschriften über Abtreibung überprüfen

Doch den größten Unmut im konservativen Lager des EU-Parlaments löste das Anliegen aus, Abtreibungen künftig als Menschenrecht zu deklarieren. „Die sexuellen und reproduktiven Rechte sind in den internationalen und europäischen Menschenrechtsnormen als Menschenrechte anerkannt, und Verstöße gegen diese Rechte sind daher Verstöße gegen die Menschenrechte“, heißt es in dem Bericht. Dies sei zudem untrennbar mit der Frage der Demokratie verbunden.

Deshalb sollten die Mitgliedstaaten „ihre nationalen Rechtsvorschriften über Abtreibung überprüfen“ und sie „mit den internationalen Menschenrechtsstandards in Einklang“ bringen. Um diese Rechte zu gewährleisten, wurde ein einheitliches Vorgehen innerhalb der EU gefordert. Dies sei nicht nur ein politisches und soziales Thema für die EU, sondern auch eine Gesundheitsfrage.

„Verweigerung der medizinischen Versorgung“

Darüber hinaus soll die Entscheidung eines Mediziners, eine Abtreibung aus Gewissensgründen abzulehnen – etwa wenn er dies „mit seinen religiösen, moralischen, philosophischen oder ethischen Überzeugungen“ für unvereinbar hält – künftig als „Verweigerung der medizinischen Versorgung“ gewertet werden. Denn damit würde Frauen ihr Recht auf Gesundheit und medizinische Behandlung verwehrt.

Eine Abtreibung müsse in der frühen Schwangerschaft und darüber hinaus rechtmäßig sein, wenn die Gesundheit oder das Leben der schwangeren Person gefährdet sei. Ein absolutes Verbot oder die Verweigerung eines Abbruches müsse als eine „Form von geschlechtsspezifischer Gewalt“ gelten. Daß beispielsweise Malta gar keine Abtreibungen zulasse und Polen nur unter „sehr eingeschränkten Umständen mit restriktiven Tendenzen“, wurde als „beunruhigend“ bewertet. Dieser „offensichtliche Rückschlag bei den Frauenrechten“ bedürfe einer „starken Reaktion der EU“.

„Tief betrübt, über die Entschließung des EU-Parlaments“

Mit 378 gegen 255 Stimmen wurde der Matić-Bericht am vergangenen Donnerstag schließlich im EU-Parlament angenommen. Zwei alternative Anträge der konservativen und christdemokratischen Europaabgeordneten wurden zuvor von den Fraktionen der Sozialdemokraten, der Liberalen, der Grünen und der Linken abgelehnt, berichtete die Tagespost nach Bekanntwerden der Ergebnisse.

Der Vorsitzende der polnischen Bischofskonferenz, Erzbischof Stanisław Gądecki, bedauerte die Entscheidung mit den Worten: „Ich bin tief betrübt über die Entschließung des Europäischen Parlaments, in der die Möglichkeit der Tötung ungeborener Kinder gefordert wird.“ Die von den Gründervätern der EU angestrebte Kultur des Lebens verwandele sich in eine Kultur des Todes und der Ausgrenzung, in der die Ideologie Vorrang vor der Vernunft hat, äußerte er sich auf Twitter.

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Vor der Abstimmung am vergangenen Donnerstag hatte sich auch die Deutsche Bischofskonferenz zu Wort gemeldet. „Im Zentrum unserer Sorge steht der Schutz der unantastbaren, unveräußerlichen und gleichen personalen Würde aller Menschen.“ Dies umfasse neben dem Schutz von Frauen etwa vor Ausbeutung, Unterdrückung und Gewalt und der Verteidigung ihrer Würde und Rechte auch den Schutz des ungeborenen Lebens. „Denn auch dem ungeborenen Kind kommen von Anfang an Menschenwürde, ein Recht auf Leben und ein eigenständiger Schutzanspruch zu“, mahnte Bischof Franz-Josef Overbeck.

Der ungarische EU-Abgeordnete der national-konservativen Partei Fidez, Ernő Schaller-Baross, kritisierte gegenüber der JUNGEN FREIHEIT, daß das EU-Parlament „wieder einmal über die in den Verträgen klar festgelegten Zuständigkeitsbereiche hinaus“ agiere. „Ausgehend aus den Verträgen, worauf unsere ganze Kooperation aufgebaut werden sollte, hat das europäische Parlament in der Ausformung der politischen Positionen bezüglich der sexuellen Gesundheit, der Sexualaufklärung, der Reproduktion und der Abtreibung keinerlei Befugnisse.“

„Ideologischer Erpressung nicht nachgeben“

Wolle man die Rechte dieser Staaten innerhalb der Union weiterhin garantieren, müsse man die Souveränität dieser Länder in diesen spezifischen Bereichen respektieren, forderte Schaller-Baross. „Als konservativer Politiker, gemeinsam mit der christlich-demokratischen politischen Gemeinschaft Ungarns, verurteile ich alle Versuche des Parlaments, die darauf abzielen, die in den Verträgen verankerten Kompetenzbereiche zu überschreiten.

Wir dürfen einfach der politischen und ideologischen Erpressung nicht nachgeben, weil wir nur und ausschließlich dadurch die in besonderen Fragen maßgebenden Selbstbestimmungsrechte der Mitgliedstaaten bewahren können.“ Dies sei besonders wichtig für Länder, die diese Rechte nur nach schweren Kämpfen zurückgewonnen hätten, unterstrich der Politiker seine Forderung.

Entsetzt äußerte sich auch der Philosoph und Autor David Engels über die Entscheidung der EU-Parlamentarier: „Dank der EU, ist der Massenmord an ungeborenen Kindern nun ein Menschenrecht, während Ärzte, die sich weigern, Babys zu töten, als schuldig gelten, medizinische Hilfe unterlassen zu haben.“

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Engels wies Mitte Juni auch auf die Entscheidung der Bundesregierung hin, daß das Töten von Hühnerembryonen im Ei nach dem sechsten Bebrütungstag ab 2024 in Deutschland verboten sein soll. Grund: Ab dem siebten Bebrütungstag sei die beginnende Entwicklung des Schmerzempfindens nicht mehr auszuschließen.

„Wenn der Hühnerembryo mehr Lebensschutz als der Menschenembryo genießt, weiß man, daß man im besten Europa aller Zeiten angekommen ist“, schrieb er dazu auf Twitter.

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Laut dem Statistikportal statista wurden im vergangenen Jahr 99.948 Kinder in Deutschland abgetrieben. 2001 wurde mit 134.964 Abtreibungen der höchste Wert in den Jahren von 1996 bis 2020 erreicht. In diesen 25 Jahren wurden in Deutschland insgesamt 2.897.101 Kinder abgetrieben.

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