BRÜSSEL. Das EU-Parlament hat Polen in einer Resolution für die Verschärfung des Abtreibungsrechts in dem Land kritisiert. Das polnische Verfassungsgericht hatte im Oktober entschieden, daß auch dann nicht das heranwachsende Leben getötet werden dürfe, wenn das Ungeborene Fehlbildungen aufweist. Damit gefährde Polen Frauen und treibe sie in den Untergrund, wo sie heimlich lebensgefährliche Eingriffe vornehmen ließen, mahnten die Abgeordneten laut der Nachrichtenagentur dpa in einem Beschluß.
Ihrer Ansicht nach sei die Zusammensetzung des Gerichts in Polen unrechtmäßig. Seine Entscheidung müsse daher infrage gestellt werden. Sie forderten die EU-Kommission auf, die Behörde in dem ostmitteleuropäischen Land gründlich zu untersuchen.
Frauen hätten Recht auf „sexuelle Selbstbestimmung“
Das Urteil des Verfassungsgerichts sei ein weiteres Beispiel für die nicht unabhängige Justiz und den vermeintlich systematischen Kollaps der Rechtsstaatlichkeit in Polen. Sie verurteilten den angeblichen Machtmißbrauch der Regierung zulasten der Gesundheit von Frauen.
„Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ist nicht verhandelbar“, sagte die EU-Abgeordnete Terry Reintke (Grüne). Ihre Fraktion appelliere an die EU-Regierungen und Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) deshalb auf, das Rechtsstaatlichkeitsverfahren gegen Polen zur Aussetzung der Stimmrechte weiter voranzutreiben. (zit)