STRAßBURG. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Belgien dazu verurteilt, einer Moslemin 1.000 Euro Entschädigung zu zahlen. Als Grund nannte das Gericht, daß der Frau mit Kopftuch der Zutritt zu einem Gerichtssaal verweigert wurde, meldet die Nachrichtenagentur dpa.
Laut Urteilsspruch ist damit Artikel neun der Europäischen Menschenrechtskonvention, der die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit schützt, verletzt worden. Innerhalb von drei Monaten kann das Urteil angefochten werden.
Kopftuchträgerin ignorierte richterliche Anordnung
Geklagt hatte eine 32 Jahre alte Frau, die im Prozeß um den gewaltsamen Tod ihres Bruders aussagen sollte. Sie hatte sich trotz richterlicher Anordnung geweigert, den Gerichtssaal ohne Kopftuch zu betreten. (ag)