ALBU KAMAL. Die syrische Armee hat die letzte von der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) gehaltene Stadt im Osten des Landes gestürmt. Syrische Regierungskräfte und irakische Einheiten hätten nach schweren Kämpfen die Verteidigungslinien der Dschihadisten durchbrochen, meldete die syrische Nachrichtenagentur Sana. An der Schlacht um die Stadt Albu Kamal hätten auch Kämpfer der libanesischen Hisbollah teilgenommen, sagte ein Kommandeur.
Tage zuvor hatte die syrische Armee mit Hilfe von russischen Flugzeugen auch die Kontrolle über die ostsyrische Stadt Dai ras-Saur gewonnen. Damit haben die Islamisten nach Angaben der Vereinigten Staaten 96 Prozent ihres ehemaligen Herrschaftsgebietes in Syrien und im Irak verloren.
Die Kämpfer der Terrormiliz flüchteten demnach in die Wüstengebiete zwischen Syrien und dem Irak. Ihnen verbleiben nur noch einige Dörfer östlich des Euphrats.
AfD stellt Antrag über Rückführungsabkommen
Unterdessen stellte die AfD im Bundestag einen Antrag zur Einleitung der Rückführung syrischer Flüchtlinge. „In den meisten Gebieten Syriens herrscht bereits wieder Frieden, der Wiederaufbau beginnt“, heißt es in dem Schreiben. Die derzeit umstrittene Frage des Familiennachzugs für Syrer wäre damit obsolet.
❗️Die @AfDimBundestag hat einen Antrag in den Deutschen #Bundestag eingebracht, der ein Rückführungsabkommen mit Syrien ?? zum Ziel hat.❗️#AfD
ℹ️ https://t.co/GUCb7xiWtm pic.twitter.com/s1XpHZZ9NG— Alternative für ?? (@AfD) 8. November 2017
„Ein Land, das in der Lage ist, in seiner Hauptstadt ohne Sicherheitsprobleme eine gut besuchte internationale Wirtschaftsmesse auszurichten, bietet seinen Bürgern keine Veranlassung mehr, wegen seiner Sicherheitslage massenhaft in das Ausland zu fliehen.“
Der Deutsche Bundestag solle die Bundesregierung damit beauftragen, unverzüglich in Verhandlungen mit der syrischen Regierung einzutreten. Das Abkommen müsse jedoch sicherstellen, „daß die Rückkehrer in Syrien aufgenommen werden, daß ihre Versorgung mit dem Nötigsten gewährleistet wird und daß sie wegen eventueller gegen die Regierung gerichteter Aktivitäten vor und während ihrer Flucht nicht verfolgt werden“. (ha)