WIEN. Der österreichische Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) hat damit gedroht, Moscheen aufzulösen, die sich nicht an österreichische Gesetze halten. Man dürfe nicht wegsehen, „wenn es Kultusgemeinden gibt, die sich nicht an das Islamgesetz halten“. Zu behaupten es gebe keine Probleme, sei ein Fehler, so Kurz. Bei der Präsentation einer Studie zur Rolle von Moscheen im Integrationsprozeß warnte Kurz gleichzeitig aber auch vor einem Generalverdacht gegen alle Muslime.
Für die Studie im Auftrag des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) wurden 16 Moscheen in der Hauptstadt Wien ausgewählt und von geschulten Beobachtern besucht. Dem Bericht zufolge unterstützen nur zwei der untersuchten Moscheen aktiv die Integration in die österreichische Gesellschaft und fordern diese ein. In mehr als einem Drittel der Moscheen wird der Integration entgegengewirkt, in sechs findet sogar eine dezidierte Abwertung der westlichen Gesellschaft statt.
Islamistische Tendenzen
Teilweise seien auch fundamentalistische Tendenzen erkennbar gewesen. Vor allem türkische Moscheevereine seien hier negativ aufgefallen. In einer türkischen Moschee verkündete der Imam den Weltherrschaftsanspruch des Islam, der „notfalls auch mit Gewalt“ durchgesetzt werden solle.
Predigten auf Deutsch fanden demnach kaum statt. Von den im Rahmen der Studie untersuchten Gebetshäusern wurde nur in einer einzigen auf Deutsch gepredigt.
Die Ergebnisse belegten, daß es beim Integrationsprozeß große Probleme gebe, sagte Studienautor Heiko Heinisch bei der Präsentation. Sie seien jedoch nicht repräsentativ, da die Moscheenlandschaft in Österreich zu heterogen sei.
Hinweise auf Auslandsfinanzierung der Imame
Erst am Sonntag hatte Kultus-Staatssekretärin Muna Duzdar (SPÖ) erklärt, bei bis zu 60 Imamen Anhaltspunkte für verbotene Auslandsfinanzierung gefunden zu haben. Wie Duzdar der Nachrichtenagentur APA mitteilte, erhärteten sich die Verdachtsfälle bei der vertieften Prüfung der Gemeinden. Duzdar hat die Fälle nun für weitere Ermittlungen an Innen- und Finanzministerium weitergeleitet.
Das österreichische Islamgesetz legt fest, daß österreichisches Recht über islamischen Glaubensvorschriften steht. Die registrierten Moscheegemeinden in Österreich gelten durch das Gesetz als Körperschaft öffentlichen Rechts. Voraussetzung für den Erwerb dieser Rechtsstellung, ist dem Gesetz nach „eine positive Grundeinstellung gegenüber Gesellschaft und Staat“. (ha)