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Kommissionsverordnung: Ab 2018: EU reguliert Chips und Pommes

Kommissionsverordnung: Ab 2018: EU reguliert Chips und Pommes

Kommissionsverordnung: Ab 2018: EU reguliert Chips und Pommes

Pommes
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Pommes Frites: Bald greifen spezielle Richtlinien der EU-Kommission gegen Acrylamid Foto: picture alliance/ dpa
Kommissionsverordnung
 

Ab 2018: EU reguliert Chips und Pommes

Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Senkung von Acrylamid in Lebensmitteln beschlossen. Am Mittwoch bestätigte die Kommission einen entsprechenden Medienbericht. Die neuen Vorgaben sollen ab Frühjahr kommenden Jahres gelten.
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BRÜSSEL. Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Senkung von Acrylamid in Lebensmitteln beschlossen. Am Mittwoch bestätigte die Kommission einen entsprechenden Bericht der Funke-Mediengruppe. Die neuen Vorgaben sollen ab Frühjahr kommenden Jahres gelten. Sie sehen vor, daß bestimmte Lebensmittel wie Chips, Pommes Frites, Brot und Kekse von Restaurants, Bäckereien oder Imbißbuden nicht zu stark erhitzt oder geröstet werden dürfen.

Lebensmittelhersteller müssen demnach Kartoffeln mit geringerem Stärke-Gehalt verwenden. Auch in Kaffee oder Babynahrung findet sich der nach Meinung vieler Experten krebserregende Stoff. Acrylamid entsteht bei der Erhitzung von Stärke.

Kritik: Überzogene Regulierungswut

Die Umsetzung der Direktive liegt in den Händen der Einzelstaaten. Am Montag war eine Einspruchsfrist gegen die bereits im Sommer erlassene Vorschrift verstrichen. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband warnte vor „überflüssigem und bürokratischem Aufwand“ und sprach von einem „Sinnbild einer überzogenen EU-Regelungswut“.

Landwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) nannte die neuen Verordnungen laut der Ostthüringer Zeitung eine „Gängelei“, die „nicht praktikabel und überflüssig“ sei. Zusammen mit fünf weiteren EU-Staaten hatte sich Deutschland bei der Abstimmung über die neuen Acrylamid-Regeln enthalten.

Die EU rechtfertigte die Regulierung. Selbstverpflichtungen der Industrie hätten nichts gebracht. Für kleine und mittelständische Unternehmen sollen weniger strenge Regeln gelten als für Großbetriebe. Unter anderem würden diese auch von der Dokumentationspflicht befreit. Zustimmung kommt deswegen vom Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks, der von einem „tauglichen Kompromiß“ sprach. (tb)

Pommes Frites: Bald greifen spezielle Richtlinien der EU-Kommission gegen Acrylamid Foto: picture alliance/ dpa
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