STOCKHOLM. Das zuständige schwedisches Gericht Laholm/Halland hat entschieden, daß die Flagge der Terrormiliz des Islamischen Staates (IS) nicht verboten ist. Ein 23 Jahre alter Moslem, der die Fahne als Profilbild auf Facebook verwendet hatte, war wegen Volksverhetzung angeklagt worden. Das Gericht entschied nun, daß dies aber keine Straftat ist.
„Um es auf eine einfache Formel zu bringen: Er hat Verachtung für ‘alle anderen‘ ausgedrückt, aber nicht gegenüber einer spezifischen ethnischen Gruppe“, sagte die Staatsanwältin Gisela Sjövall dem schwedischen Sender SVT.
Hakenkreuz versus IS-Flagge
Im Verhör erklärte der syrische Asylbewerber, die Flagge des IS sei ein uraltes Symbol aus seinem Land. Die Terrormiliz mißbrauche die weißen Schriftzeichen auf schwarzem Grund.
Anders als das Hakenkreuz, das eine judenfeindliche Botschaft beinhalte, stünde die IS-Flagge für einen universellen Haß auf andere Menschen und darum sei der Tatbestand der Verhetzung nicht erfüllt, erklärte Sjövall. (vi)