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Prozeß: Vorwurf Rassenhaß: Freispruch für Le Pen

Prozeß: Vorwurf Rassenhaß: Freispruch für Le Pen

Prozeß: Vorwurf Rassenhaß: Freispruch für Le Pen

Marine Le Pen
Marine Le Pen
Marine Le Pen: Gericht sah keine Straftatbestände erfüllt Foto: dpa
Prozeß
 

Vorwurf Rassenhaß: Freispruch für Le Pen

Die Chefin des französischen Front National, Marine Le Pen, ist vom Vorwurf der „Anstachelung zum Rassenhaß, Gewalt und Diskriminierung“ freigesprochen worden. Ihre Äußerungen seien vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.
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Cato, Palmer, Exklusiv

LYON. Die Chefin des französischen Front National, Marine Le Pen, ist vom Vorwurf der „Anstachelung zum Rassenhaß, Gewalt und Diskriminierung“ freigesprochen worden. Zuvor hatte bereits die Staatsanwaltschaft eine Verurteilung abgelehnt. Auch das Strafgericht der ostfranzösischen Stadt Lyon sah keine Gründe für eine Verurteilung.

Le Pen hatte auf öffentlichen Plätzen betende Moslems mit der nationalsozialistischen Besatzung während des Zweiten Weltkrieges verglichen: „Gewiß, es gibt keine Panzer und keine Soldaten, aber es handelt sich dennoch um eine Besatzung“, sagte sie. Laut Anklage sei dies jedoch vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Die Äußerungen stammen bereits aus dem Jahr 2010, werden allerdings erst jetzt verhandelt, nachdem vier „Anti-Rassismus-Gruppen“ als Nebenkläger aufgetreten waren.

„Ich habe gegen kein Gesetz verstoßen“

Le Pen hatte ihre Wortwahl verteidigt. „Ich habe gegen kein Gesetz verstoßen“, rechtfertiget sie sich. Daß es überhaupt zum Prozeß gekommen sei, führte sie auf eine „regelrechte Verfolgung“ durch Justizministerin Christiane Taubira von den Sozialisten zurück.

Aus der ersten Runde der Wahlen zu den französischen Regionalparlamenten war der Front National vor zwei Wochen mit fast 30 Prozent als stärkste Kraft hervorgegangen. Wegen des Rückzugs der Sozialisten, die dazu aufriefen, die Konservativen zu wählen, gelang es der Partei jedoch nicht, sich im zweiten Wahlgang in einer der Regionen durchzusetzen. (ho)

Marine Le Pen: Gericht sah keine Straftatbestände erfüllt Foto: dpa
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