LONDON. Das britische Court of Appeal hat die lebenslange Höchststrafe für „völlig vereinbar“ mit der Europäischen Menschenrechtskonvention erklärt und einen Einspruch des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zurückgewiesen. „Richter sollen in der gleichen Weise wie bisher verfahren, wenn sie lebenslange Strafen in den seltenen und außergewöhnlichen Fällen verhängen, für die sie vorgesehen sind“, sagte der Vorsitzende Richter Lord John Thomas.
Der Menschengerichtshof hatte der britischen Justiz vorgeworfen, bei der Verhängung lebenslanger Haftstrafen eine Freilassung der Täter frühestens nach vierzig Jahren zu ermöglichen. Die Straßburger Richter verlangten diese Möglichkeit aber schon nach 25 Jahren, unabhängig von der Schwere der Straftat. Die seit sieben Monaten anhängige Klage sorgte in Großbritannien für Irritation bei laufenden Gerichtsverfahren, darunter auch der Prozeß gegen die islamistischen Mörder des Soldaten Lee Rigby.
Der Generalstaatsanwalt Dominic Grieve lobte das Urteil in einer ersten Stellungnahme. „Ich bin sehr erfreut, daß das Court of Appeal bestätigt hat, daß man die Täter mit den abscheulichsten Verbrechen für den Rest ihres Lebens ins Gefängnis stecken kann“, zitiert The Independent den Rechtsberater der Regierung. Derzeit verbüßen in Großbritannien 49 Schwerverbrecher eine lebenslange Haftstrafe. (FA)