BASEL. Ein strenggläubiger Moslem hat die Schweiz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verklagt. Grund ist das Basler Schulgesetz, welches seit 2008 alle Schüler des Kantons Basel Stadt zum gemischtgeschlechtlichen Schwimmen verpflichtet. „Meine Mädchen gehen nicht in den gemischten Schwimmunterricht“, gibt sich Aziz O. gegenüber der Basler Zeitung kämpferisch.
Bereits in der Vergangenheit hat Aziz O. mehrfach Bußgelder für seine beiden zwölf und vierzehn Jahre alten Töchter zahlen müssen. „Der gemischte Schwimmunterricht ist ein Teil unserer sozialen Realität“, verteidigte der Leiter der Volksschulen, Pierre Felder, die Verordnung. Allerdings werde man sich einem Entscheid aus Straßburg beugen. „Wir wären dann verpflichtet, das Schulgesetz zu ändern.“
Aziz O. von Schweizer Unternehmer gefördert
Die Anwaltskosten für den 37 Jahre alten Sozialhilfeempfänger aus der Türkei, der seit 1986 im Land lebt, hat der Schweizer Unternehmer Johannes Czwalina übernommen. „Es darf nicht sein, daß ihre Schamgefühle durch unsere Kultur verletzt werden.“ Auch in der Vergangenheit hat Czwalina den strenggläubigen Moslem unterstützt. „Bis heute habe ich rund 20.000 Franken an Bußen, Sozialbeihilfe und Unterstützung übernommen“, schätzt der Schweizer.
„Ich bin zuversichtlich, daß die Richter in Straßburg unser Anliegen richtig beurteilen werden“, sagte die Anwältin von Aziz. O., Sandra Sutter. Zur Verordnung habe sicher „eine gewisse Islamophobie“ ihren Teil beigetragen. Bereits nächste Woche könnte es bereits zu einem Urteil kommen. Aber auch einem Scheitern sieht Czwalina optimistisch entgegen. Dann werde „die Idee von Schulen für Moslems in der Schweiz konkreter“, sagte er dem Blatt. „Und dabei werde ich sie finanziell unterstützen.“
Einführung der Scharia gefordert
Aziz O. ist Sekretär der Muslimischen Gemeinde in Basel. Für Aufsehen hatte er 2010 gesorgt, als er in der Sendung „Hinter dem Schleier“ des Schweizer Fernsehens die Einführung der Scharia in der Schweiz forderte. Auch rechtfertigte er, daß ein Mann seine Frau zum Geschlechtsverkehr zwingen dürfe. Eine Klage der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt wegen Aufrufs zur Gewalt wurde vom Appellationsgericht abgewiesen. (FA)