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OLG Dresden: Prozeßstart „Sächsische Separatisten“: Wer sind die Angeklagten?

OLG Dresden: Prozeßstart „Sächsische Separatisten“: Wer sind die Angeklagten?

OLG Dresden: Prozeßstart „Sächsische Separatisten“: Wer sind die Angeklagten?

Ein Angeklagter der „Sächsische Separatisten“ wird in den Gerichtssaal geführt. Foto: picture alliance/dpa/dpa Pool | Sebastian Kahnert
Ein Angeklagter der „Sächsische Separatisten“ wird in den Gerichtssaal geführt. Foto: picture alliance/dpa/dpa Pool | Sebastian Kahnert
Ein Angeklagter der „Sächsische Separatisten“ wird in den Gerichtssaal geführt. Foto: picture alliance/dpa/dpa Pool | Sebastian Kahnert
OLG Dresden
 

Prozeßstart „Sächsische Separatisten“: Wer sind die Angeklagten?

Sie sollen an der Waffe geübt und auf den „Tag X“ gewartet haben: So lautet der Vorwurf gegen die „Sächsischen Separatisten“, wegen dem nun acht Männer vor Gericht stehen. Die JF war dabei.
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Für Kurt Hättasch geht es um alles. Aber versteht er das überhaupt? Als die Polizei am 5. November 2024 das Tor zu seinem Hof bei Grimma aufsprengte, da ging es nur darum, ihn wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung festzunehmen. Doch der Zugriff lief total aus dem Ruder. Jetzt lautet die Anklage auch noch auf versuchten Mord. Ob der Generalbundesanwalt den 5. Strafsenat des OLG Dresden von seiner Sicht der Dinge überzeugen kann? Jedenfalls sind 68 Verhandlungstermine angesetzt.

Der Gerichtssaal liegt im Erdgeschoß des Gebäudes im Hammerweg 26 in Dresden. Vor dem Eingang wartet eine große Gruppe an – Journalisten. Sie dürfen nur einzeln eintreten. Jacken, Gürtel, Schuhe ausziehen, Taschen entleeren. Kein Essen und keine Getränke im Zuhörersaal. Handys aus. Feuerzeuge müssen abgegeben werden. Raucher können sich in den Pausen vertrauensvoll an die Justizbeamten wenden, um sich eine Zille anstecken zu lassen.

Einlaß ist 90 Minuten vor Prozeßbeginn. Die mit einem gelben Punkt markierten Stühle sind für die Presse reserviert. Die Zuschauer sitzen gemeinsam mit den Medien hinter Glas. Wobei ein großer Teil der Glaswand durch eine milchweiße Folie den Blick auf die Angeklagten und Verteidiger verdeckt.

Schon der Prozeßbeginn verläuft chaotisch

10.05 Uhr wird der erste von acht Angeklagten hereingeführt. Gefesselt an den Händen. Fünf Minuten später sitzen alle auf ihren Plätzen. Manche im Janker, wie Hättasch, andere in Schlips und Kragen oder beiger Bundfalte, manche in schwarzem T-Shirt. Gemeinsam mit ihren 19 Verteidigern. Im Saal stehen dazu rund 20 Justizbeamte – Männer wie Bäume.

Die Vorsitzende der Kammer kann gerade noch die Namen der Verteidiger vorlesen, dann ist schon Schluß. Einer der Anwälte beantragt, die Öffentlichkeit auszuschließen. Der Ton ist hart. Hättasch‘ Verteidiger Dubravko Mandic fällt der Vorsitzenden ins Wort. „Ich habe Ihnen nicht das Wort erteilt.“ Der Anwalt: „Ich werde zu jeder Zeit das Wort ergreifen.“ Erstmal berät das Gericht. Dann muß die Öffentlichkeit raus. Dann wieder rein.

Über eine allgemeine Pflicht zur Aufstellung von Namensschildchen für alle will das Gericht später entscheiden. Ein Anwalt will gegen einen Vertreter der Bundesanwaltschaft eine Anzeige wegen Beleidigung erstatten und eine Dienstaufsichtsbeschwerde formulieren. So geht es munter über Stunden. Um 13.20 Uhr ist die Öffentlichkeit wiederhergestellt.

450 Beamte ermittelten gegen die „Sächsischen Separatisten“

Um 14.03 Uhr kann endlich Stephan Stolzhäuser, Oberstaatsanwalt der Bundesanwaltschaft, die Anklageschrift verlesen. Acht Männer sind angeklagt wegen des dringenden Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Zum Zeitpunkt der Festnahme am 5. November 2024 waren sie zwischen 21 und 25 Jahre alt. Zum Zeitpunkt der Gründung der Truppe im Februar 2020 allerdings jeder vier Jahre jünger, zwei Angeklagte also erst 16 Jahre.

Die Festnahmen fanden in Leipzig, Dresden, im Landkreis Meißen und im polnischen Zgorzelec statt. In 20 Objekten durchsuchten die Ermittler. Es sollen unter anderem nicht registrierte Schußwaffen, Munition, Schalldämpfer, Patronen für Kalaschnikow-Gewehre, Teile von Kriegswaffen sowie die Hülse einer Mörsergranate gefunden worden sein.

Insgesamt waren 450 Beamte an den Ermittlungen beteiligt. Die beteiligten Behörden waren das Bundeskriminalamt, die Bundespolizei, das Landeskriminalamt Sachsen und das Bundesamt für Verfassungsschutz. Gegen alle acht Vorgeführten erließ der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes Haftbefehle. Bei einem wurde der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt.

Planten die acht Männer den Umsturz?

Der Vorwurf der Generalbundesanwaltschaft lautet auf die Bildung einer inländischen terroristischen Vereinigung nach Paragraph 129a Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch. Die Gruppe soll sich auf den zeitlich noch unbestimmten „Tag X“ vorbereitet haben. Demnach sei die Bande sicher gewesen, daß Deutschland vor dem Kollaps stünde.

„Die Mitglieder der Vereinigung waren fest entschlossen, bei dieser Gelegenheit mit Waffengewalt möglichst große Gebiete in Sachsen zu erobern, um dort einen eigenständigen, an der Ideologie des Nationalsozialismus ausgerichteten Staat zu errichten“, so heißt es in der Anklage. „Hierzu war eine Liquidierung von Vertretern der bisherigen staatlichen Ordnung der Bundesrepublik geplant. Ebenso sollten unerwünschte Menschengruppen – insbesondere Angehörige ethnischer Minderheiten und politische Gegner – durch ethnische Säuberungen aus der Gegend entfernt werden.“ Dafür hätten sich die Mitglieder mit paramilitärischen Trainings vorbereitet.

Der Verhandlungssaal im OLG Dresden. Foto: picture alliance/dpa/dpa Pool | Sebastian Kahnert
Der Verhandlungssaal im OLG Dresden. Foto: picture alliance/dpa/dpa Pool | Sebastian Kahnert

Kopf der Bande soll Jörg S. sein. Er wurde in Polen festgenommen. Er wird vom Szeneanwalt Martin Kohlmann verteidigt. Kohlmann selbst ist Vorsitzender der Freien Sachsen. Kurt Hättasch wurde bei seiner Festnahme schwer verletzt. Er war Vorstandsmitglied im AfD-Kreisverband Landkreis Leipzig, Schatzmeister der Jungen Alternative und seit 2024 Stadtrat in Grimma.

Mehrere Angeklagte hatten Verbindungen zur AfD

Kevin R. war in Grimma Stellvertreter für mehrere AfD-Stadträte, Medienbeauftragter und Beauftragter für die Junge Alternative im Kreisverband Leipziger Land. Hans-Georg P. war 2021 von der Leipziger AfD in den Stadtbezirksbeirat Ost bestellt.

Kurz nach den Festnahmen entzog der Landesvorstand Sachsen den drei AfD-Mitgliedern unter den Beschuldigten die Mitgliedsrechte und beantragte ihren Parteiausschluß, berichtet die Sächsische Zeitung (SZ). „Der ist formal noch nicht vollzogen“, zitiert die Zeitung den AfD-Justiziar Keiler. Der Antrag auf Ausschluß liege beim Schiedsgericht, das Verfahren laufe noch. „Das ist zweifelsfrei, daß die raus müssen“, sagte Keiler der SZ.

Schießtrainings in Deutschland, Polen und Tschechien

Dann der Bruder von Jörg S., sein Name ist Jörn S. Beide sind die Söhne eines österreichischen Rechtsextremisten. Der war in den 90er Jahren Mitglied in der österreichischen Neonazi-Kameradschaft „Volkstreue außerparlamentarische Opposition“ (VAPO). Der Angeklagte Karl K. soll schon nach dreieinhalb Monaten Dienst aus der Bundeswehr entlassen worden sein. Gründe: rechtsextreme Äußerungen und Verkauf von NSDAP-Abzeichen. Dazu noch Kevin M. und Norman T. Letztgenannter soll, wie auch die beiden Schimaneks und Karl K. zu den Ursprungsmitgliedern der „Sächsischen Separatisten“ gehören.

„Spätestens im August 2022 schlossen sich Kurt H., Hans Georg P. und Kevin R. an, gefolgt von Kevin M. im Mai 2023“, so der Generalbundesanwalt. „Die Initiative zur Gründung der Vereinigung ging von Jörg S. aus. Ihm kam von Anfang an jedenfalls faktisch eine Führungsrolle innerhalb der Gruppierung zu, da er die Kommunikation der Mitglieder untereinander hauptverantwortlich administrierte und paramilitärische Trainings leitete.“ Die übrigen Angeschuldigten sollen allesamt an solchen Trainings teilgenommen haben. „Nahezu alle von ihnen übten auf Schießständen in Deutschland, Polen oder Tschechien den Umgang mit scharfen Schußwaffen und sorgten zudem für die Beschaffung von Ausrüstungsmaterial.“

„Die Terroristen sitzen dort!“

Und nun zum 5. November, dem Tag der Razzien und der Festnahmen. Dazu steht in einer Pressemitteilung des Generalbundesanwalts Folgendes: „Im Zuge seiner Festnahme richtete Kurt H. ein geladenes und entsichertes Gewehr gegen einen Polizeibeamten, um auf ihn zu schießen. Hierzu kam es nicht, da der betroffene Polizeibeamte zuvor in Gegenwehr Schüsse aus seiner Dienstwaffe abgab. Die Schüsse trafen den Angeschuldigten im Gesichts- und Schulterbereich und machten ihn handlungsunfähig.“

Nun, die Geschichte kann man auch anders erzählen. Dazu kam es aber nicht am ersten Tag des Prozesses. Persönliche Erklärungen der Angeklagten waren nicht möglich. Dafür ergriffen einige Verteidiger das Wort. Oftmals hatte der Zuhörer den Eindruck, daß hier die Bundesanwaltschaft auf der Anklagebank saß. So wie Verteidiger Kohlmann in seiner Erklärung pathetisch lospolterte: „Die Terroristen sitzen dort!“ und auf die ihm gegenübersitzenden Staatsanwälte zeigte.

Ein Angeklagter der „Sächsische Separatisten“ wird in den Gerichtssaal geführt. Foto: picture alliance/dpa/dpa Pool | Sebastian Kahnert
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