Einer behördlichen Schlampigkeit ist es letztlich zu danken, daß die deutschen Erben eines Hauses in Danzig (Gdańsk) ihr Eigentum nun gerichtlich zugesprochen bekommen haben. Das Urteil des Danziger Berufungsgerichtes, das in ganz Polen mit Unruhe erwartet wurde und am Mittwoch vor Silvester fiel, beendet den jahrelangen Streit um ein Landhaus aus dem 19. Jahrhundert im Stadtteil Oliva.
Das zweistöckige Mehrfamilienhaus im Villenviertel Pelonken des 1926 nach Danzig (damals Freie Stadt) eingemeindeten Oliva war seinem ursprünglichen Besitzer August Lindhoff 1946 durch Urteil des bereits polnischen Danziger Amtsgerichts zurückgegeben worden. Die Enteignung gleich nach Kriegsende wurde rückgängig gemacht. Bis 1945 befand sich in der Villa das „Weiße Lamm“, in der Vorkriegszeit eine der beliebtesten Gaststätten von Oliva. Ausweislich Danziger Adreßbüchern von 1937 und 1942 germanisierte der Kaufmann seinen Namen von Lipkowski zu Lindhoff.
Als der Besitzer 1963 als Bürger der Volksrepublik Polen starb, erbten seine in der Bundesrepublik lebenden Angehörigen die Immobilie. Wie polnische Zeitungen übereinstimmend berichten, habe der Schwager Lindhoffs sich 1977 nicht mehr in der Lage gesehen, das Anwesen zu bewirtschaften. Daraufhin übernahm die Stadt Danzig das Objekt in Staatsbesitz – allerdings versäumten die volkspolnischen Beamten, das Grundbuch zu ändern. Dort stehen weiterhin die Namen der Erben Lindhoffs.
Ende der neunziger Jahre wandten sich diese an die Behörden der Stadt um Rückgabe des Besitzes. Der daraufhin notwendige Prozeß ging 2007 günstig für die Erben aus: Das Landgericht Danzig ordnete die Rückgabe der Immobilie an. Die Stadt klagte dagegen und verlor jetzt. Grund: Über die Enteignung war damals ein bloßes Dokument ausgestellt worden, das keine notarielle Urkunde darstellte. Das Gericht legte den Erben jedoch auf, der Stadt die Kosten von umgerechnet mehr als 20.000 Euro für die Instandhaltung des Landhauses zu erstatten.
Stellvertretend für das chauvinistische Lager reagierte die Chefin der Polnischen Treuhand, Dorota Arciszewska-Mielewczyk, mit Empörung auf das Urteil. Die 41jährige Senatorin der sozialkonservativen Kaczyński-Partei PiS wird von der Rzeczpospolita mit den Worten zitiert: „Wohl erst, wenn der Premier selbst Entschädigungen zahlt, wird sich in unserem Recht etwas ändern.“