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Hans Herbert von Arnim: „Der Wähler ist entmachtet“ / Der bekannte Verfassungsrechtler übt im JF-Interview scharfe Kritik am Zustand der Demokratie in Deutschland und Europa

Hans Herbert von Arnim: „Der Wähler ist entmachtet“ / Der bekannte Verfassungsrechtler übt im JF-Interview scharfe Kritik am Zustand der Demokratie in Deutschland und Europa

Hans Herbert von Arnim: „Der Wähler ist entmachtet“ / Der bekannte Verfassungsrechtler übt im JF-Interview scharfe Kritik am Zustand der Demokratie in Deutschland und Europa

 

Hans Herbert von Arnim: „Der Wähler ist entmachtet“ / Der bekannte Verfassungsrechtler übt im JF-Interview scharfe Kritik am Zustand der Demokratie in Deutschland und Europa

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Ist die Europawahl anfechtbar und die anstehende Bundestagswahl gar verfassungswidrig? Der renommierte Staatsrechtler und Parteienkritiker Hans Herbert von Arnim beklagt im Interview mit der JUNGEN FREIHEIT den verantwortungslosen Umgang der Parteien mit der Verfassung und fordert grundlegende Reformen des Wahlrechts.

Neben dem fehlenden Recht zur Gesetzesinitiative kritisiert von Arnim, daß der Wähler wegen der intern aufgestellten Parteilisten keinerlei Einfluß auf die Kandidatenaufstellung habe. Da zudem wichtige Entscheidungen wie „die Euro-Einführung, Osterweiterung oder EU-Vertiefung über die Köpfe der Bürger hinweg“ vorangetrieben würden, sei die Frage nach dem Sinn der Europawahlen gerechtfertigt. Der Wähler habe „den Eindruck, bei der Europawahl eh nichts entscheiden zu können“, so von Arnim.

Auf die Rolle des Bundesverfassungsgerichtes angesprochen, äußert von Arnim Zweifel an dessen Unabhängigkeit, da die Bestellung der Richter durch die etablierten Parteien erfolge. Dieser Praxis sei es auch zu verdanken, daß die Bundestagswahl im September auf verfassungswidriger Grundlage stattfinden werde, denn dem Gesetzgeber wurde zur Behebung der Problematik von Überhangmandaten und negativem Stimmrecht eine Frist bis 2011 eingeräumt.

Gefragt, inwiefern sich dieses Verhalten noch von extremistischer Verfassungsfeindlichkeit unterscheide, entgegnet von Arnim, er bedauere, „daß das Grundgesetz nicht auch besser gegen die etablierten Parteien geschützt ist, denen das machtpolitische Hemd oft näher ist als der Rock des Gemeinwohls und der Verfassungstreue“. Zwar sei trotz des mangelnden Wählereinflußes nicht von einer Diktatur zu sprechen, aber „wenn sich die Parteien einig sind – und das sind sie oft in eigenen Belangen – ist der Wähler entmachtet“. In Anlehnung an Regelungen der Weimarer Republik plädiert der Verfassungsrechtler daher für die Koppelung von Mandatszahl und Parteienfinanzierung an die Wahlbeteiligung. „Außerdem brauchen wir direktdemokratische Kontrollmechanismen wie in der Schweiz, wo das Volk durch Volksabstimmung immer ein Wörtchen mitsprechen kann.“

Das ganze Interview lesen Sie auf:
https://www.jungefreiheit.de/Single-News-Display.154+M53c0d73a22e.0.html

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