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In der JUNGEN FREIHEIT vom 5. Oktober 2007 (Seite 4) haben wir unter der Überschrift "Schulterschluß mit ehemaligen FAP-Kadern" berichtet:
"Jürgen Rieger hatte den verbotenen rechtsextremen Organisationen Wiking-Jugend und FAP angehört."
Die Darstellung, Jürgen Rieger habe der Wiking-Jugend angehört, welche wir den Verfassungsschutzberichten des Jahres 2004 des Freistaates Thüringen sowie des Landes Berlin entnommen hatten, wird von uns nicht aufrechterhalten. Soweit wir behauptet haben, Jürgen Rieger habe der FAP angehört, wird diese Behauptung als unwahr widerrufen.
Berlin, den 18. Dezember 2007
Junge Freiheit Verlag GmbH & Co.