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Werner Patzelt, Deutschlands blaues Wunder, AfD

Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT rehabilitiert / Durch einen Vergleich mit Baden-Württemberg endet die juristische Auseinandersetzung der JF mit den Verfassungsschutzbehörden endgültig

Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT rehabilitiert / Durch einen Vergleich mit Baden-Württemberg endet die juristische Auseinandersetzung der JF mit den Verfassungsschutzbehörden endgültig

Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT rehabilitiert / Durch einen Vergleich mit Baden-Württemberg endet die juristische Auseinandersetzung der JF mit den Verfassungsschutzbehörden endgültig

 

Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT rehabilitiert / Durch einen Vergleich mit Baden-Württemberg endet die juristische Auseinandersetzung der JF mit den Verfassungsschutzbehörden endgültig

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Die juristische Auseinandersetzung um die Erwähnung der Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT (JF) in den Verfassungsschutzberichten von Baden-Württemberg endete am Freitag, dem 7. Juli, vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart mit einem Vergleich. Das Land folgte dem Vorbild Nordrhein-Westfalens, das bereits am 23. Juni den Rechtsstreit mit der Zeitung vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf beigelegt hatte. 

Herbert Kremp, ehemaliger Chefredakteur und Herausgeber der Tageszeitung „Die Welt“, kommentierte den Ausgang des langjährigen Prozeßmarathons: „Es ging nicht um einen Irrtum und um Gerechtigkeit allein. Jede gewonnene Schlacht für die Pressefreiheit ist ein Sieg des Rechtsstaates. Aber höchstrichterliches Wort war erforderlich, bis man das in der ideologischen Niederung einsah.“ 

Alexander von Stahl, Generalbundesanwalt a.D. und Prozeßbevollmächtigter der JUNGEN FREIHEIT, faßt zusammen: „Die JF wird nicht mehr im Verfassungsschutzbericht von Baden-Württemberg erwähnt. Damit haben wir das zentrale Ziel unseres Rechtsstreits erreicht. Ich begrüße es, daß die Behörde mit dem Vergleich nun ausdrücklich bestätigt, sich künftig strikt an Geist und Inhalt (‚Maßgaben’) des höchstrichterlichen Spruchs halten zu
wollen.“ 

Karlsruhe hatte mit seiner Entscheidung vom 24. Mai 2005 (Aktenzeichen: 1 BvR 1072/01) zwei verwaltungsgerichtliche Urteile in einem zehn Jahre währenden Rechtsstreit als verfassungswidrig aufgehoben, die die Erwähnung der JF in NRW-Verfassungsschutz-berichten zunächst für rechtmäßig erklärt hatten. Die JF prozessierte wegen dieser Erwähnung seit 1996 gegen das Land NRW und seit 2003 gegen Baden-Württemberg.

„Daß wir diesen juristischen Kampf durchgestanden haben, ist ein großer Erfolg. Mit beiden Vergleichen endet der vorerst schwerwiegendste staatliche Eingriff in die Pressefreiheit, den es in der bundesdeutschen Pressegeschichte gegeben hat“, erklärt Dieter Stein, Chefredakteur und Geschäftsführer der JF. 

Weitere Informationen unter Tel.: 030 – 86 49 53 24 oder Fax: 030 – 86 49 53 14. 

V.i.S.d.P.: Thorsten Thaler, Chef vom Dienst, Hohenzollerndamm 27a, 10713 Berlin

Vollständige Liste mit den Autoren und Interviewpartnern der JUNGEN FREIHEIT

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