Richter Eberhard Baumann vom Berliner Landesarbeitsgericht hatte ein Herz für den Arbeitnehmer: In zweiter Instanz wurde vergangene Woche eine außerordentliche Kündigung in eine ordentliche Kündigung umgewandelt – zusätzlich soll der Kläger eine Abfindung bekommen. Wahrscheinlich findet dieser Fall so vor deutschen Arbeitsgerichten häufig statt. Allerdings werden dem Gekündigten für eine fünfmonatige Beschäftigung selten 200.000 Euro zugestanden wie im angeführten Fall dem Ex- Stasi-Majors in der Hauptabteilung IX/3, Lutz R. Dieser war im Januar 2005 als Leiter des Geschäftsbereichs Technik an der Berliner Charité eingestellt worden – obwohl der Klinikleitung dessen Stasi-Tätigkeit bekannt war. Es habe keine „Hinweise auf justitiable Verfehlungen“ gegeben, verteidigte man sich. Nach Protesten von DDR-Opferverbänden gegen die Personalpolitik wurde eine Kommission unter Vorsitz des Theologen Richard Schröder eingesetzt. Diese befand R.s frühere Tätigkeit in der gegen Häftlinge im Stasiknast Hohenschönhausen ermittelnden und diese verhörenden Abteilung nicht zumutbar für ein staatliches Klinikum. Zudem hatte der Stasi-Major sein ganz dunkles Kapitel verschwiegen. Folglich erhielt er zum 30. Juni 2005 die Kündigung. Das Gericht hat diese nun zum Hohne aller Stasi-Opfer kassiert, berücksichtigt wurde bei der mit Steuergeld finanzierten „geringeren Abfindung“ nur R.s „direkte Anschlußtätigkeit“.