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ESN-Fraktion, Europa der souveränen Nationen

Diskriminierung der anderen Art

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Diskriminierung der anderen Art

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Cato, Palmer, Exklusiv

Nach dem Regierungswechsel in Berlin konnte man eine Zeitlang glauben, das Kabinett Merkel stelle das kleinere Übel dar und Deutschland werde in den Genuß von mehr Freiheit kommen. Ob wir uns da nicht getäuscht haben? Bei dem, was die neue Regierung so anrichtet, sind liberale und konservative Zutaten kaum noch auszumachen. Es ist ein schlechter Witz, daß das Antidiskriminierungsgesetz unter der Regierung Schröder nicht durchsetzbar war, daß es aber unter einer CDU-Kanzlerin – voraussichtlich – in Kraft treten wird. Das Gesetz ist ein bösartiger Anschlag auf die Vertragsfreiheit und damit auf eine Grundlage der Marktwirtschaft. Es atmet den Kretinismus der 68er, die in der krampfhaften Mobilisierung aller möglicher Minderheiten schon immer ein Mittel des Machterwerbs und der Aushebelung bürgerlicher Kultur sahen. Die Union verrät ihre Prinzipien – beziehungsweise das, was davon noch übriggeblieben ist. Wenn die Regierung generell Diskriminierung durch Gleichbehandlung ersetzen wollte, hätte sie viel zu tun. Sie müßte etwa die Immunität der Abgeordneten abschaffen, weil diese die Gewählten gegenüber den Wählern bevorzugt. Sie hätte schleunigst den steuerfinanzierten Kampf gegen Rechts einzustellen, weil niemand wegen seiner politischen Einstellung benachteiligt werden darf. Und es wäre selbstverständlich auch als Diskriminierung einzustufen, daß den Millionen von Vertreibungsopfern bis heute eine würdige Gedenkstätte verwehrt bleibt. Diskriminierung auch auf dem Feld der internationalen Politik, so weit man blickt: Am Sitz der EU-Kommission in Brüssel wird die deutsche Sprache benachteiligt. Die Feindstaatenklauseln der Charta der Vereinten Nationen sind ein Hohn auf die souveräne Gleichheit der Nationen. Und der Atomwaffensperrvertrag zementiert eine ungleiche internationale Machtverteilung, aber immerhin: Er verletzt nicht die Vertragsfreiheit, denn die Unterschrift war freiwillig, und man kann aus dem Vertrag wieder austreten. Das „Gleichbehandlungsgesetz“, wie es offiziell heißt, ist für die Wirtschaft prozeß- und kostenträchtig und für den Bürger eine Zumutung. Warum soll es einem türkischen Ladenbesitzer nicht erlaubt sein, Türken einzustellen und keine Griechen? Warum soll es verboten sein, in bestimmten Berufen Männer zu bevorzugen und in anderen Frauen? Warum soll sich ein Wohnungseigentümer seine Mieter nicht nach eigenem Ermessen aussuchen dürfen? Die Unionsabgeordneten wären gut beraten, Nein zu sagen – selbst um den Preis einer Koalitionskrise. Dr. Bruno Bandulet ist Herausgeber des DeutschlandBriefes und des Finanzdienstes G&M.

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