Im gestern vorgestellten Bundesverfassungsschutzbericht 2005 findet die JUNGE FREIHEIT (JF) keine Erwähnung mehr. Seit 1998 war die JF dort unter dem Stichwort „Intellektualisierungsbestrebungen im Rechtsextremismus“ erwähnt worden.
Auch die Verfassungsschutzbehörden der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen berücksichtigen die JUNGE FREIHEIT in ihren aktuellen Berichten nicht länger. Die Behörden folgen damit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 2005, die die Erwähnung der JUNGEN FREIHEIT in den Jahresberichten von NRW als Eingriff in die Pressefreiheit anprangerte und alle anderslautenden Urteile aufhob.
„Damit hat eine elf Jahre dauernde Diskriminierung unserer Zeitung ein Ende gefunden“, wertete Dieter Stein, Gründer und Chefredakteur der Wochenzeitung JF die Entscheidung des Bundesinnenministeriums erfreut. Stein weiter: „Wir warten aber noch auf eine offizielle Entschuldigung seitens der verantwortlichen Innenminister für den jahrelangen Eingriff in demokratische Grundrechte. Unserer Zeitung ist immenser materieller und immaterieller Schaden entstanden.“
Der NRW-Verfassungsschutz erwähnte die Wochenzeitung JUNGE FREIHEIT erstmals im Jahresbericht 1994 wegen angeblicher „tatsächlicher Anhaltspunkte für den Verdacht auf rechtsextreme Bestrebungen“. Seit 1995 prozessiert die Wochenzeitung gegen diese Praxis, der sich 1998 auch der Bund und 2000 das Land Baden-Württemberg angeschlossen hatte. Im Jahr 2001 reichte Alexander von Stahl, Generalbundesanwalt a.D. und Prozeßbevollmächtigter der Zeitung, eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen diese hoheitlichen Eingriffe in die Freiheit der Presse ein, die 2005 positiv beschieden wurde.
V.i.S.d.P.: Thorsten Thaler, Chef vom Dienst, Hohenzollerndamm 27a, 10713 Berlin
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