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Verteidigung der Erinnerung

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Wie lange hängen sie noch, die drei etwa acht Meter langen Plakate an der Seitenfront des Bundesfinanzministeriums in Berlin-Mitte, die an den DDR-Volksaufstand im Juni 1953 erinnern (JF 27/04)? Aus einer bloßen Frage um die Vergabe eines Nutzungsrechts im öffentlichen Raum hat sich längst eine geschichtspolitische Debatte entwickelt, in deren Mittelpunkt die Diskussion um eine angemessene Form des Andenkens an die Opfer der kommunistischen Diktatur in Deutschland steht. Anläßlich des 50. Jahrestages des Aufstandes im Juni 2003 war nach einer Initiative der Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft 13. August, Alexandra Hildebrandt, die Aufhängung der großflächigen Fototafeln offiziell bewilligt worden. Allerdings betrug das vereinbarte Nutzungsrecht für die Objekte am ehemaligen Haus der Ministerien der DDR, einem wichtigen Brennpunkt der damaligen Ereignisse, nur 14 Tage. Seitdem weigert sich Hildebrandt, die Tafeln, die – gut sichtbar – von Tausenden Anwohnern und Touristen täglich wahrgenommen werden, wieder zu entfernen. Damit möchte Hildebrandt auf die Marginalisierung des Gedenkens an den Aufstand in öffentlichen Raum erinnern. Tatsächlich weisen zur Zeit lediglich eine kleine, auf eine größere Entfernung kaum einsehbare Tafel sowie ein ebenso unauffälliges Bodendenkmal des Berliner Künstlers Wolfgang Ruppel auf die Bedeutung dieses Ortes hin, während direkt am Gebäude ein über 15 Meter großes Propagandawerk des DDR-Künstlers Max Lingner weithin sichtbar die vermeintlichen Errungenschaften des real existierenden Sozialismus preist. Politische Unterstützung für ihr Anliegen erhielt Hildebrandt nicht nur von zahlreichen Verbänden der Opfer der kommunistischen Diktatur. Auch die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR, Marianne Birthler, und der Vorsitzende der Stiftung Aufarbeitung, Rainer Eppelmann, plädierten anläßlich des 15. Jahrestages der friedlichen Revolution wiederholt dafür, „deutlicher als bislang Akzente auf die Vermittlung der Geschichte des SED-Staates und des Widerstandes“ gegen das totalitäre Regime zu setzen. Für eine Entscheidung im aktuellen Sachverhalt könnte nunmehr jedoch sorgen, daß sich nach langem Zögern die CDU/CSU-Bundesfraktion der politischen Dimension des Streites angenommen hat. So reichte Ende der vergangenen Woche der Berliner Unions-Abgeordnete Roland Gewalt einen parlamentarischen Antrag ein, in dem der weitere Bestand der Fototafeln zum Aufstand des 17. Juni 1953 am Finanzministerium gefordert wird. Ebenso wie Hildebrandt begründet Gewalt dies mit dem derzeitigen Fehlen eines deutlich sichtbaren Denkmals, welches an die damaligen Vorgänge und ihre Konsequenzen erinnert. Die Tafeln an der Fassade des Bundesfinanzministeriums seien „das bislang einzige deutlich wahrnehmbare Denkmal für die Aufständischen“. Sowohl das Bundesfinanzministerium wie die Bundesregierung werden in dem Antrag aufgefordert, eine Lösung im Einklang mit der Arbeitsgemeinschaft zu suchen, die den Verbleib der Tafeln ermöglicht. Alexandra Hildebrandt hofft nun, daß es noch diesem Jahr zu einer Entscheidung auf parlamentarischer Ebene kommen wird. Die Zeit drängt, denn das Bundesvermögensamt als Verwalter der bundeseigenen Immobilien ist bereits auf gerichtlichem Weg gegen sie vorgegangen. Am 8. September wurde dem Antrag des Bundesvermögensamtes vom Berliner Landgericht stattgegeben und die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft vom Berliner Landgericht dazu verurteilt, für eine Entfernung der Großplakate in einem angemessenen Zeitrahmen zu sorgen. Sobald sie das Urteil in schriftlicher Form in den Händen halte, so Hildebrandt, werde sie daher zunächst einen Antrag auf Revision stellen und auch den Gang vor eine höhere gerichtliche Instanz nicht scheuen.

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