So… oder So?“, lautet die Aufforderung auf den Netzseiten der Bundesregierung. Unter der Adresse www.bundesregierung.de/services/voting/umfrage.jsp?unique=1981474317 sollte dem Internet-Benutzer bis zum 22. März die Möglichkeit einer Abstimmung zur Zuwanderungsfrage gegeben werden. Dort heißt es: „Bei allen Entscheidungen zur Zuwanderung spielen insbesondere die Lage auf dem Arbeitsmarkt und die Integrationskapazität des Landes eine wichtige Rolle. Ziel der Bundesregierung ist es daher, Zuwanderung besser zu steuern und zugleich zu begrenzen. Das dahinter stehende Prinzip: Erst wenn ein Arbeitsplatz nicht mit einer einheimischen Arbeitskraft besetzt werden kann, sollen Einwanderungsbewerber zum Zuge kommen.“ Nach der Aktivierung sogenannter „Cookies“ (damit festgestellt werden kann, ob jeder nur einmal seine Stimme abgibt) können mehrere Antwortmöglichkeiten angeklickt werden, von denen sich jedoch nur eine ausdrücklich gegen die Zuwanderung richtet. Hat man abgestimmt, wird das Ergebnis präsentiert. Dies läßt unzweifelhaft erkennen, daß die Mehrheit gegen eine weitere Zuwanderung ist: 6.248 Stimmen wurden bis Redaktionsschluß aufgelistet, davon waren je 22 Prozent für die Punkte: „Deutschland braucht eine gesetzlich geregelte Zuwanderung von Fachkräften, da nur so dem wachsenden Arbeitskräftemangel begegnet und Wirtschaftswachstum gesichert werden kann.“ Und: „Ausländische Arbeitskräfte sollten nur dann zuwandern dürfen, wenn auch nach einer Qualifizierungsoffensive für Arbeitslose keine geeigneten Bewerber für freie Arbeitsplätze gefunden werden können.“ Statt Zuwanderung sollte der Staat sich mehr für Kinder- und Familienförderung einsetzen, um damit den drohenden Bevölkerungsrückgang abzuwenden, fanden hingegen 51 Prozent. Wegen Millionen Arbeitsloser keine umfangreiche Zuwanderung zuzulassen, präferierten 44 Prozent. 30 Prozent waren dem Vorschlag zugetan, vor weiterer Zuwanderung erst die hier lebenden Ausländer besser zu integrieren; für die „Vielfalt der Kulturen“, die die Weltoffenheit fördere, plädierten ganze 26 Prozent. Nähme die Bundesregierung ihre eigenen Umfragen ernst, würde das Gesetz wohl kaum in dieser Form dem Bundesrat zum Beschluß vorgelegt werden.