HANNOVER. Der freie Journalist und Blogger Alexander Wallasch befindet sich im Fadenkreuz einer staatlichen Behörde. Die Landesmedienanstalt Niedersachsen verlangt derzeit Geld von ihm – auf der Grundlage, daß er in drei auf seiner Internetseite veröffentlichten Texten „fehlerhafte Interpretationen“ der Kriminalstatistik verbreitet haben soll.
Insgesamt 2.500 Euro „Verwaltungsgebühren“ verlangt die Behörde, weitere 1.500 Euro – 500 Euro pro Beitrag – sollen dazukommen, sollte Wallasch seine Beiträge nicht löschen. „Das ist kein Versehen. Das ist System“, kommentierte er die Vorgänge und veröffentlichte den vollständigen Bescheid.
Konkret wirft ihm die Behörde vor, die Kriminalstatistik fehlerhaft ausgewertet und dadurch falsche Zahlen verbreitet zu haben. Etwa im Text „Schockieren: Über 400 nichtdeutsche Tatverdächtige unter 6 Jahren bei Sexualstraftaten“. Darin geht es um die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) von 2024, speziell um Sexualstraftaten von nichtdeutschen Tatverdächtigen, die jünger als sechs Jahre waren. Wallasch interpretierte dabei die Täterkategorie „X“ derart, daß sie die Geschlechtsidentität „divers“ markiere – tatsächlich bezifferte sie lediglich die Gesamtzahlen aller Sexualstraftaten.
Landesmedienanstalt: Wallasch vermische Kategorien
Damit verdoppele Wallasch die Anzahl der Tatverdächtigen auf 418, wobei es insgesamt lediglich 209 Verdächtige gegeben habe. Gleichartig verfahre er auch in der Kategorie „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung insgesamt“, wo er, erneut mit dem X-Fehler, aus 27.407 Tatverdächtigen mehr als 50.000 mache.

Zudem vermische Wallasch, so die Behörde, auf unzulässige Weise verschiedene strafrechtliche Kategorien. Zahlen aus der Oberkategorie „Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge 55 177, 178 StGB“ würden in seinen Artikeln schlicht in „Vergewaltigungen“ umgedeutet, was die Kriminalzahlen verzerre.
In einem Text über die Bertelsmann-Stiftung erwähnt Wallasch, daß Messerangriffe „täglich und überwiegend von Syrern und Afghanen“ begangen würden, wie die Landesmedienanstalt bemängelt. Dies sei nicht zulässig, da die PKS zwar mittlerweile Messerangriffe als eigenes Deliktphänomen führe, dabei allerdings keine Staatsbürgerschaften aufzähle – ebenso wie die Seite messerinzidenz.de, die Wallasch als Quelle verlinke.
„Übergriffig und damit rechtswidrig“
Wallasch kündigte an, gegen die angeordnete Löschung der Artikel sowie die drohenden Zahlungen mit seinem Anwalt Dirk Schmitz vorgehen zu wollen. „Wir müssen endlich zeigen, daß diese verfassungsfeindliche Praxis systematisch ist – und daß sie vor Karlsruhe keinen Bestand haben wird“, schrieb er. Jeder müsse sehen, wie weit der Staat gehe.
Die Behörde sei nicht befugt, als „Wahrheitsministerium“ tätig zu werden, heißt es in der Klage. So schlägt der Anwalt vor, eine Präzisierung von Begriffen zu entwickeln, statt die Beiträge zu beanstanden. „Obwohl auch dies schon übergriffig und damit rechtswidrig wäre.“ (lb)






