BERLIN. Die Kanzlei Höcker hat Auftrag von Alice Weidel die Weimer Media Group abgemahnt. Die Kölner Presserechtler werfen dem Portal The European vor, das Urheberrecht in hundert Fällen verletzt zu haben. Die Anwälte setzen dem Unternehmen eine Frist bis 24. Oktober und drohen mit einstweiligem Rechtsschutz und Strafanzeige. Zuerst hatte Alexander Wallasch über den Vorgang berichtet.
Das gesamte siebenseitige Schreiben liegt der JUNGEN FREIHEIT exklusiv vor. Darin monieren die Anwälte eine Verletzung der Paragraphen 16 und 19a des Urhebergesetzes. Das Portal habe Texte Weidels „vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht“, ohne daß die Rechteinhaberin oder der AfD-Bundesverband zugestimmt hätten. „Unsere Mandantinnen haben in die Nutzung zu keinem Zeitpunkt eingewilligt“, heißt es in dem Schreiben.
Anwälte drohen mit rechtlichen Schritten gegen Weimer
Die Kanzlei widerspricht in dem Schreiben ausdrücklich der Darstellung der Weimer Media Group, die sich auf Ausnahmeregeln des Urheberrechts berufen hatte. Weder handle es sich bei den übernommenen Beiträgen um Reden bei öffentlichen Versammlungen noch um Pressezitate oder Berichterstattung über aktuelle Ereignisse, heißt es. Vielmehr habe The European die Inhalte teils ohne jede Quellenangabe veröffentlicht. Das belegen auch Recherchen der JUNGEN FREIHEIT. Damit sei die Veröffentlichung nicht zulässig.
Über die reine Urheberrechtsverletzung hinaus beanstandet die Kanzlei auch die Darstellung Weidels als Autorin des Portals. Auf The European existierte ein Profil, das den Eindruck erweckte, die AfD-Politikerin schreibe regelmäßig für das Magazin. „Damit wird der objektiv unzutreffende Eindruck erweckt, unsere Mandantin sei – entgeltlich oder unentgeltlich – umfangreich für Sie publizistisch tätig. Das ist jedoch unstreitig nicht der Fall“, heißt es in dem Schreiben. Dies stelle eine Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar.
Die Kanzlei fordert von der Weimer Media Group eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und Auskunft über alle betroffenen Texte sowie deren Reichweite. Zudem verlangt sie eine Begründung für die Nutzung von Fotos der AfD-Fraktionschefin. Bei Nichterfüllung der Forderungen innerhalb der Frist kündigen die Anwälte rechtliche Schritte an.
Staatsanwaltschaft muß ermitteln
Weidels Anwälte sehen in dem Vorgang auch strafrechtliche Relevanz. Die massenhafte Veröffentlichung urheberrechtlich geschützter Texte könne als „gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung“ gelten und mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Dabei handelt es sich um ein Offizialdelikt, daher muß die Staatsanwaltschaft tätig werden, argumentieren die Juristen.
Die Weimer Media Group, zu der The European gehört, steht seit den Enthüllungen über gefälschte Autorenprofile unter Druck. Die JUNGE FREIHEIT hatte zudem offengelegt, daß Wolfram Weimer noch zwei Tage nach seiner Ernennung zum Kulturstaatsminister als Geschäftsführer des Unternehmens tätig war und damit eine Interessenkollision vorlag. Zuletzt wurde bekannt, daß die Mediengruppe weiterhin Geld vom Steuerzahler erhält (JF berichtete). (sv)