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Bundesverfassungsgericht: Wagenknecht verliert mit Verfassungsbeschwerde gegen den WDR

Bundesverfassungsgericht: Wagenknecht verliert mit Verfassungsbeschwerde gegen den WDR

Bundesverfassungsgericht: Wagenknecht verliert mit Verfassungsbeschwerde gegen den WDR

Sahra Wagenknecht, (BSW Bündnis Sahra Wagenknecht), BSW Bundesvorsitzende, spricht mit Reportern vor dem "Quadrell" der TV Runde im Bundestagswahlkampf. Bundeskanzler Scholz (SPD), Unionsfraktionschef Merz (CDU), AfD Kanzlerkandidatin Weidel und Grünen-Kanzlerkandidat Habeck stellen sich der Diskussion bei den Fernsehsendern RTL und NTV. Sahra Wagenknecht spricht vor dem „Quadrell“ mit RTL/n-tv: Zur ARD-„Wahlarena“ muß die BSW-Chefin nicht eingeladen werden. Foto: picture alliance/dpa | Michael Kappeler
Sahra Wagenknecht, (BSW Bündnis Sahra Wagenknecht), BSW Bundesvorsitzende, spricht mit Reportern vor dem "Quadrell" der TV Runde im Bundestagswahlkampf. Bundeskanzler Scholz (SPD), Unionsfraktionschef Merz (CDU), AfD Kanzlerkandidatin Weidel und Grünen-Kanzlerkandidat Habeck stellen sich der Diskussion bei den Fernsehsendern RTL und NTV. Sahra Wagenknecht spricht vor dem „Quadrell“ mit RTL/n-tv: Zur ARD-„Wahlarena“ muß die BSW-Chefin nicht eingeladen werden. Foto: picture alliance/dpa | Michael Kappeler
Sahra Wagenknecht: Der WDR muss sie nicht zur ARD-„Wahlarena“ einladen. Foto: picture alliance/dpa | Michael Kappeler
Bundesverfassungsgericht
 

Wagenknecht verliert mit Verfassungsbeschwerde gegen den WDR

Sahra Wagenknecht will in die ARD-„Wahlarena 2025“. Doch der Sender lädt die Bündnis-Chefin nicht ein. Das BSW legt Beschwerde ein und wird höchstrichterlich zurechtgewiesen.
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KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde der Partei von Sahra Wagenknecht (BSW) wegen Nicht-Berücksichtigung in einer TV-Runde abgelehnt. Ihr Bündnis hatte moniert, daß die Spitzenfrau nicht in die ARD-Sendung „Wahlarena 2025“ eingeladen worden war. Einen entsprechenden Eilantrag hatte das Verwaltungsgericht Köln bereits Anfang Februar abgelehnt.

Der politische Schlagabtausch soll am Montag, 17. Februar, zwischen den Kanzlerkandidaten Friedrich Merz (CDU), Alice Weidel (AfD), Olaf Scholz (SPD) und Robert Habeck (Grüne) in der ARD stattfinden. Verantwortlich für die Sendung ist der WDR. Der Sender hatte sich dazu entschieden, lediglich die Spitzenkandidaten jener Parteien einzuladen, die in Umfragen konstant im zweistelligen Bereich liegen. Nur die Spitzenkandidaten dieser vier Parteien hätten eine zahlenbasierte Chance auf einen Einzug in das Bundeskanzleramt.

Wagenknecht sieht sich als „Königsmacherin“

Deshalb fühlte sich das Bündnis Sahra Wagenknecht in seinem Recht auf Chancengleichheit verletzt. Die Entscheidung des WDR sei nicht nachvollziehbar, da die Grünen keine Chance hätten, den nächsten Kanzler zu stellen. Wagenknecht hingegen – so argumentierte ihre Partei – habe nach Merz die zweitbesten Chancen auf die Kanzlerschaft. Ihre Strategie: in einer „zwar nicht gewünschten“, aber auch nicht ausgeschlossenen Koalition mit der AfD als „Königsmacherin“ zu agieren.

Diese Argumentation wies die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts am Samstag nun als „nicht schlüssig“ zurück. Durch die Ablehnung der Beschwerde stützen die Karlsruher Richter die Auffassung der Verwaltungsrichter in Köln.

Gericht bezweifelt Einzug in den Bundestag

Diese argumentierten damals, dem Recht auf Chancengleichheit des BSW stehe die Rundfunkfreiheit des WDR gegenüber. Zur redaktionellen Ausgestaltung der Sendung müßten die Parteien entsprechend ihrer Bedeutung berücksichtigt werden. Eine solche Bedeutung habe das BSW im Vergleich zu CDU/CSU, AfD, SPD und Grünen allerdings – ähnlich wie FDP und Linkspartei – nicht, konstatierten die Richter. Den drei Parteien ginge es primär um den Einzug in den nächsten Bundestag als den Einzug in das Bundeskanzleramt. In aktuellen Umfragen kommt das BSW auf vier bis sechs Prozent – mit fallender Tendenz.

Einer JF-Auswertung zufolge war Wagenknecht – nach Kevin Kühnert (SPD) – am zweithäufigsten in den Talkrunden von ARD und ZDF zu Gast. Dort war Wagenknecht in den vergangenen Jahren regelmäßig vertreten. 2024 waren es 13 Auftritte und 2023 neun Auftritte.

Gegen die Ablehnung der Verfassungsbeschwerde kann das BSW keine Rechtsmittel einlegen. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist unanfechtbar. (sv)

Sahra Wagenknecht: Der WDR muss sie nicht zur ARD-„Wahlarena“ einladen. Foto: picture alliance/dpa | Michael Kappeler
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