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Meinungsfreiheit: „Shlomo Finkelstein“ vorzeitig aus der Haft entlassen

Meinungsfreiheit: „Shlomo Finkelstein“ vorzeitig aus der Haft entlassen

Meinungsfreiheit: „Shlomo Finkelstein“ vorzeitig aus der Haft entlassen

Das Bild zeigt ein Profilbild des YouTubers „Shlomo Finkelstein“.
Das Bild zeigt ein Profilbild des YouTubers „Shlomo Finkelstein“.
Ein Profilbild des YouTubers „Shlomo Finkelstein“: Der rechte Kommentator will seine Arbeit fortsetzen. Quelle: YouTube Screenshot: JF
Meinungsfreiheit
 

„Shlomo Finkelstein“ vorzeitig aus der Haft entlassen

„Shlomo Finkelstein“ ist frei. Der rechte YouTuber saß fast ein Jahr lang im Gefängnis – das Urteil wurde von vielen als unverhältnismäßig kritisiert. Mit der JUNGEN FREIHEIT sprach er über seine Haftzeit.
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BERLIN. Der deutsche Polit-YouTuber „Shlomo Finkelstein“ ist am vergangenen Donnerstag vorzeitig aus der Haft entlassen worden. Ursprünglich war er 2020 wegen Volksverhetzung und Beschimpfung von Religionsbekenntnissen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Insgesamt soll er drei Auflagen gehabt haben, von denen er zwei ignoriert haben soll, wie aus den vorliegenden Gerichtsakten zu dem Fall hervorgeht, über die die JUNGE FREIHEIT berichtete.

Gegenüber der JF kündigte der Youtuber an, die Ereignisse in seiner künftigen Arbeit behandeln zu wollen: „Ich freue mich darauf, wenn ich dem Genüge getan habe. Meine Geschichte hat politisches Gewicht und ich muß sie jetzt erzählen. Ich habe das Gefühl, daß ich noch nicht ganz aus dem Knast draußen bin, solange das, was mir passiert ist, der Gesellschaft noch nicht genügend unter die Nase gerieben worden ist.“

Im Moment sei sein Alltag daher stressig, berichtete Shlomo. Er arbeite bereits an neuen Podcasts. Ein während der Haftzeit begonnenes Buch sei mittlerweile zu etwa 95 Prozent fertiggestellt ­‒ ebenso wie ein Musikalbum, dessen Texte er größtenteils während der Haft verfaßt habe.

Mehrfach wurde er von anderen Häftlingen attackiert

Die Haftzeit beschrieb der Familienvater als anstrengende Erfahrung. In den ersten anderthalb Monaten ‒ im Zeitraum August und September 2024 ‒ sei er mehrfach von einem Gefängnis ins andere versetzt worden und habe zu dieser Zeit kaum Kontakt zu seiner Freundin und dem gemeinsamen Kind halten können.
Einige Male sei er von anderen Häftlingen körperlich attackiert worden. Um sich davor zu schützen, möglicherweise aufgrund seiner politischen Anschauungen angegriffen zu werden, habe er anderen Insassen eine erfundene Geschichte über seine Haftgründe erzählt: „Ich habe einfach behauptet, ich wäre aus Trotteligkeit ständig ohne Führerschein gefahren.“

Geprägt habe ihn allerdings die Erfahrung, direkt vor seiner Familie verhaftet zu werden. „Wenn ich jetzt mit meinem Sohn vor die Tür gehe, denke ich mir manchmal ‘Kann es jetzt wieder passieren?’ Ich fühle mich nicht in dem gleichen Maße frei. Aber ich glaube, das gibt sich auch wieder.“

Eine Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz lehnte er ab

Eine Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz habe er während der Haftzeit abgelehnt. Eine eigentlich bereits in Aussicht stehende vorzeitige Entlassung sei kurze Zeit danach von einer Richterin abgelehnt worden ‒ aufgrund eines neuen Verfahrens. „Zudem kam eine Woche, nachdem ich das Gespräch mit dem Verfassungsschutz abgelehnt hatte, ein neuer Häftling zu uns, der mich zweimal körperlich angegriffen hat.“ Es gebe selbstverständlich keinen Beweis dafür, daß dies mit seiner Gesprächsverweigerung zusammmenhänge, erklärte der Freigelassene, „aber merkwürdig finde ich es schon“.

Eine der Auflagen des Urteils von 2020 war, daß „Shlomo“ innerhalb des Bewährungszeitraums von drei Jahren keine weiteren Straftaten begehen durfte. Zudem war er verpflichtet, sich bei einem Umzug unverzüglich bei den Behörden umzumelden, und sollte eine Geldstrafe von 600 Euro zahlen. Weil „Shlomo“ in der Zeit der Verfahren nicht an seinem tatsächlichen Wohnort gemeldet war, kamen die entsprechenden Briefe nicht bei ihm an und so erfüllte er weder die Ummeldung noch die Zahlung der Geldstrafe. Deshalb entschied das Amtsgericht Köln am 4. März 2022, die Bewährungs- in eine Haftstrafe umzuwandeln. Weil die Justiz nicht wußte, wo der Verurteilte wohnt, dauerte es bis August vergangenen Jahres, bis er tatsächlich verhaftet wurde..

„Shlomo“ habe zu Haß gegen Muslime aufgestachelt

Bei der Mehrheit der Fälle, für die der rechte Youtuber 2020 verurteilt wurde, geht es um „Beschimpfung von Bekenntnissen und Religionsgemeinschaften“. Insgesamt achtmal soll er sich durch „die Einblendung einer Koranverbrennung auf einem Grill“ strafbar gemacht haben. Auch „Szenen, in denen Schweinefleisch auf einem brennenden Koran“ abgebildet werden, und Videoausschnitte, die zeigen, wie „ein brennender Koran mit einer Flüssigkeit – welche Urin darstellen soll – abgelöscht wird“, waren für das Gericht die Hauptgründe für die Verurteilung.

Die Justiz argumentierte damals, daß „Shlomos“ Ziel dieser Aktionen gewesen sei, „die Religion des Islam sowie das religiöse Bekenntnis der muslimischen Menschen zu beschimpfen, herabzusetzen und zu verhöhnen und hierdurch sämtliche Nutzer zu beschimpfen, herabzusetzen und zu verhöhnen“. Außerdem habe er in Kauf genommen, „sämtliche Nutzer, welche das Video zur Kenntnis nehmen konnten, ebenfalls zu einer feindseligen Haltung gegen die Religion des Islam und gegen das religiöse Bekenntnis muslimischer Menschen anzureizen“.

Eine Fledermaus wird zum Problem

Auch „Shlomos“ wechselnde Profilbilder wurden vom Gericht beanstandet. Er soll sich sechsmal der Volksverhetzung schuldig gemacht haben, weil er eine abstrakte Comic-Karikatur des englischen Philosophen Samuel Johnson eingeblendet hat, die ihn als ein Mischwesen aus Mensch und Fledermaus darstellt – mit Hakennase, jüdischen Schläfenlocken, einem Zylinder mit Davidstern und spitzen Zähnen.

Das Amtsgericht schloß daraus, „daß für einen Betrachter des Videos ersichtlich war, daß besagte Kreuzung aus Fledermaus und Mensch einen jüdischen Menschen darstellen sollte“.

Das Gericht glaubt nicht an Satire

In einem anderen Video soll das Comic-Bild „durch eine große Hakennase und durch rot leuchtende Augen sowie ein Rattengebiß entstellt und auf einen Rattenkörper montiert“ worden sein. „Shlomos“ Ziel soll es gewesen sein, „die in Deutschland lebenden Menschen jüdischen Glaubens nicht als gleichwertige Menschen, sondern sie als verachtenswert, minderwertig und den Tieren gleichstehend“ zu degradieren.

Der satirische Kontext sei nicht klar gewesen. Daß „Shlomo“ seinen Spitznamen von rechtsradikalen Kritikern wegen seiner offenen Israelsolidarität bekommen und ihn daraufhin selbstironisch adaptiert hatte, ließ das Gericht nicht gelten. (st)

Ein Profilbild des YouTubers „Shlomo Finkelstein“: Der rechte Kommentator will seine Arbeit fortsetzen. Quelle: YouTube Screenshot: JF
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