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Schlesinger-Affäre: Darum könnte ein Ex-RBB-Direktor 750.000 Euro Beitragsgelder kassieren

Schlesinger-Affäre: Darum könnte ein Ex-RBB-Direktor 750.000 Euro Beitragsgelder kassieren

Schlesinger-Affäre: Darum könnte ein Ex-RBB-Direktor 750.000 Euro Beitragsgelder kassieren

Auf dem Foto befindet sich der ehemalige Produktionsdirektor des RBB, Christoph Augenstein. (Themenbild)
Auf dem Foto befindet sich der ehemalige Produktionsdirektor des RBB, Christoph Augenstein. (Themenbild)
Der ehemalige Produktionsdirektor des RBB, Christoph Augenstein: Sieger eines Rechtsstreits um die Schlesinger-Affäre. Foto: picture alliance/dpa | Jens Kalaene
Schlesinger-Affäre
 

Darum könnte ein Ex-RBB-Direktor 750.000 Euro Beitragsgelder kassieren

Es geht um tausende Euro monatlich: Ein gefeuerter Produktionsdirektor des skandalgeplagten RBB siegt nun vor Gericht und erhält Anspruch auf Ruhegeld bis zur Rente. Wie begründet das Gericht seine Entscheidung?
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BERLIN. Das Arbeitsgericht Berlin hat die Kündigung des Produktionsdirektors des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB), Christoph Augenstein, für rechtswidrig erklärt. Nach Auffassung der Richter schuldet die öffentlich-rechtliche Medienanstalt dem 60jährigen rund 750.000 Euro. Die Summe setzt sich aus sieben ausstehenden Monatsgehältern und den vertraglich vereinbarten Ruhegeldzahlungen bis zum Renteneintritt im Jahr 2030 zusammen. Letztere belaufen sich auf etwa 8.900 Euro monatlich.

Vergangenes Jahr war Augenstein infolge der RBB-Affäre außerordentlich gekündigt worden. Der Sender warf ihm unter anderem das Verschweigen einer Kostenexplosion beim geplanten „Digitalen Medienhaus“ des Senders sowie mutmaßliche Unregelmäßigkeiten bei der Spesenabrechnung vor. Dies greife jedoch nicht als Begründung, stellte das Arbeitsgericht fest. Das wissentliche Schweigen sei nicht feststellbar und die Vorwürfe bei der Spesenabrechnung unzutreffend gewesen.

Gericht zum RBB: Ruhegeld ist nicht sittenwidrig

Der RBB wollte zudem die in dem auf fünf Jahre befristeten Arbeitsvertrag vereinbarte Zahlung aufgrund mutmaßlicher Sittenwidrigkeit verhindern. Auch hier erlitt er eine Niederlage. Grund sei der 2018 erfolgte Wechsel von der unbefristeten Stelle beim Westdeutschen Rundfunk, sagte die Gerichtssprecherin der B.Z. Es liege kein grobes Mißverhältnis von Leistung und Gegenleistung vor, stellten die Richter fest.

Lediglich die von Augenstein geforderten Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche in Höhe von 480.000 Euro wurden zurückgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten können noch Berufung bei dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. (kuk)

Der ehemalige Produktionsdirektor des RBB, Christoph Augenstein: Sieger eines Rechtsstreits um die Schlesinger-Affäre. Foto: picture alliance/dpa | Jens Kalaene
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