GERA. Die zur Funke-Mediengruppe gehörende Ostthüringer Zeitung hat vor neun Monaten ihre Lokalchefin fristlos entlassen, weil sie Spaziergänge gegen die Corona-Politik verteidigte. Diese und eine weitere, ordentliche Kündigung waren rechtswidrig. Die 57jährige, die seitdem arbeitslos war, muß ihren Job zurückbekommen, entschied nun das Arbeitsgericht Gera.
Die Journalisten arbeitete seit 2011 als Chefin der Lokalredaktion Gera. Den Kommentar, der das Blatt zur Trennung veranlaßte sei von der Meinungsfreiheit gedeckt, entschied das Gericht. Er hätte nicht gegen die publizistischen Richtlinien der Zeitung verstoßen. Es gebe keinen „triftigen Kündigungsgrund“.
Die Frau, die seit 35 Jahren für die Ostthüringer Zeitung arbeitet, darf demnach mit sofortiger Wirkung an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren. Sie muß zu ihren bisherigen Konditionen weiterbeschäftigt werden. Funke kann gegen das Urteil Berufung einlegen.
Sicht der Corona-Demonstranten dargestellt
Die Redaktionsführung hatte die Kolumne „Meine Woche“ über die Proteste gegen die Corona-Politik beanstandet. Darin hatte die leitende Redakteurin geschrieben: „Mir erzählten Geraer, daß sie in der Breitscheidstraße das erste Mal in ihrem Leben als Nazis und Faschisten beschimpft wurden.“ Laut des Chefredakteurs habe die Lokalchefin damit den Lesern der Eindruck vermittelt, daß sie „Quellen zweiten Grades nutzt, die Fakten nicht überprüft und damit unvollständig darstellt“.
Außerdem schrieb sie: „Ja, die Demonstrationen sind weiter nicht angemeldet. Doch kein Mensch ist illegal. Das Versammlungsrecht ist ein Abwehrrecht gegen den Staat und dazu gemacht, daß sich Minderheiten Gehör verschaffen können.“
Auch dies mißfiel ihrem Arbeitgeber stark. Die Redakteurin habe „das Versammlungsrecht falsch dargestellt, Rechtsverstöße verharmlost und die Faktenlage nicht richtig berücksichtigt“. Mit ihrem Artikel habe sie „in keinster (sic!) Weise die Belange der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung berücksichtigt“, sondern sich „einer lautstarken Minderheit angedient“.
Diese Ansicht konnte das Arbeitsgericht Gera nicht teilen und gab der Journalistin Recht. Insbesondere seien „keine Verstöße gegen Tendenzen“ des Blattes feststellbar gewesen, berichtet der Focus.
Der Chefredakteur hatte unmittelbar nach Erscheinen des Artikels eine „Arbeitsanweisung“ an die Redaktion geschrieben. Darin heißt es unter anderem, die Zeitung trete „für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, unser Grundgesetz, ein“. Pikant: Genau dafür waren die Demonstranten im Zuge der massiven Einschränkung der Grundrechte durch Bundes- und Landesregierung auf die Straßen gegangen. (fh)