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VDZ: NetzDG: Zeitungsverleger warnen vor Löschwillkür

VDZ: NetzDG: Zeitungsverleger warnen vor Löschwillkür

VDZ: NetzDG: Zeitungsverleger warnen vor Löschwillkür

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Mit dem digitalen Radiergummi im Namen des NetzDG Foto(Symbolbild): picture alliance/Bildagentur-online
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NetzDG: Zeitungsverleger warnen vor Löschwillkür

Der Verband Deutscher Zeitschriftenverlage (VDZ) hat seine Kritik am Netzwerkdurchsetzungsgesetz bekräftigt. VDZ-Geschäftsführer Stephan Scherzer sagte auf der Jahrespressekonferenz seines Verbandes in Berlin am Dienstag, Gerichte sollten das geltende Recht durchsetzen, nicht Löschteams von Facebook.
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BERLIN. Der Verband Deutscher Zeitschriftenverlage (VDZ) hat seine Kritik am Netzwerkdurchsetzungsgesetz bekräftigt. VDZ-Geschäftsführer Stephan Scherzer sagte auf der Jahrespressekonferenz seines Verbandes in Berlin am Dienstag, Gerichte sollten das geltende Recht durchsetzen, nicht Löschteams von Facebook. Wörtlich sagte er: „Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz hebelt das Thema aus und gibt dem größten Stammtisch der Erde die Möglichkeit zu entscheiden, was darf gesagt werden und was nicht.“

Scherzer prophezeite: „Viele Dinge werden nicht mehr erscheinen.“ Denn: Durch die hohen Strafandrohungen würden die Unternehmen sich eher für das Löschen entscheiden. Eine Klage gegen eine solche Löschung sei ein „hochkomplizierter Prozeß“, der zudem auch noch gar nicht vorgesehen sei. „Facebook und andere Digitalunternehmen können eben nicht die Gerichtsbarkeit ersetzen.“ Es dürfe nicht sein, daß Plattformen wie Facebook, die „eine marktbeherrschende Position haben“, selektieren können, wessen Produkte verbreitet werden und welche nicht. Er regte eine Lösung nach dem Vorbild des Grosso-Systems an, durch das der Verkauf von Zeitungen in Deutschland geregelt ist.

VDZ-Geschäftsführer Stephan Scherzer (rechts) Foto: JF

Gegen Zensurgesetze

Überhaupt lehne der VDZ Zensurgesetze ab. „Gegen Fakenews helfen nur unfake News, also gute journalistische Berichterstattung“, betonte Scherzer. Staatliche Regulierung hingegen sei nicht in jedem Fall hilfreich. Die Pressefreiheit und die Pressevielfalt schützten die Meinungsfreiheit jedes einzelnen Bürgers, „auch wenn einem die eine oder andere Meinung auch mal nicht gefällt.“ Die Buntheit der Presse trage zur Demokratie bei.

Scherzer erneuerte auch die Kritik an presseähnlichen Produkten von ARD, ZDF und Co.: „Die öffentlich-rechtlichen Angebote müssen sich von den Presseprodukten unterscheiden.“ Neben einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk müsse es auch private Verlage geben können. „Wir bekommen Riesenprobleme, wenn Presse gemacht wird mit den Mitteln, die vom Steuerzahler kommen, respektive von den Gebührenzahlern.“ Dies sei eine der größten Herausforderungen für den digitalen Journalismus.

Schließlich kritisierte Scherzer das Ansinnen, über das Datenschutzrecht „Kontrollmöglichkeiten in den Redaktionen zu implementieren“. Als Beispiel nannte er den Namen und Wohnort der Kanzlerin, was ohne Zustimmung Angela Merkels bereits eine unzulässige Datenspeicherung wäre, wenn sie dem nicht zustimme.

Zahl der Abonnenten ist stabil

Scherzer forderte die Bundesregierung auf, mit großem Engagement Einfluß auf die Gesetzgebung auch auf EU-Ebene zu nehmen. Redaktionen müßten auch nach Inkraftreten der Datenschutzgrundverordnung im Mai eine Ausnahmereglung erhalten, damit ihre gespeicherten Daten nicht plötzlich Gegenstand von Untersuchungen durch Betriebsfremde werden können.

Der VDZ vertritt rund 500 deutsche Verlage. Der Verband beziffert die Zahl der in Deutschland herausgegebenen Publikumszeitschriften mit 5.600. Trotz der Printkrise (Rückgang der Auflage aufgrund veränderter Lesegewohnheiten) sei die Zahl der Abonnenten weitgehend stabil (-0,1 Prozent). Die Umsätze der Verlage lägen bei 14,8 Milliarden Euro pro Jahr. Dier Mitarbeiterzahl betrage 60.000. (schl)

Mit dem digitalen Radiergummi im Namen des NetzDG Foto(Symbolbild): picture alliance/Bildagentur-online
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