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Berliner Clan-Größe: „Adolf Hitler besser als Netanjahu“ – Arafat Abou-Chaker muß vor Gericht

Berliner Clan-Größe: „Adolf Hitler besser als Netanjahu“ – Arafat Abou-Chaker muß vor Gericht

Berliner Clan-Größe: „Adolf Hitler besser als Netanjahu“ – Arafat Abou-Chaker muß vor Gericht

Der Hauptangeklagte Arafat Abou-Chaker sitzt vor der Urteilsverkündung im Saal des Landgerichts. Der Ex-Manager von Rapper Bushido ist von den Hauptvorwürfen freigesprochen worden. Das Landgericht Berlin sah es nicht als erwiesen an, dass der 47-Jährige den Musiker zur Zahlung von Millionenbeträgen erpressen wollte.
Der Hauptangeklagte Arafat Abou-Chaker sitzt vor der Urteilsverkündung im Saal des Landgerichts. Der Ex-Manager von Rapper Bushido ist von den Hauptvorwürfen freigesprochen worden. Das Landgericht Berlin sah es nicht als erwiesen an, dass der 47-Jährige den Musiker zur Zahlung von Millionenbeträgen erpressen wollte.
Arafat Abou Chaker im Landgericht Berlin: Erneut in Konflikt mit dem Gesetz geraten. Foto: picture alliance/dpa/dpa-Pool | Sebastian Gollnow
Berliner Clan-Größe
 

„Adolf Hitler besser als Netanjahu“ – Arafat Abou-Chaker muß vor Gericht

Arafat Abou-Chaker muß sich wegen Volksverhetzung vor Gericht verantworten. Er soll in einem Livestream zusammen mit Pierre Vogel den Gaza-Krieg mit dem Holocaust verglichen haben. Auch ein Hakenkreuz soll gezeigt worden sein.
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BERLIN. Die Staatsanwaltschaft Cottbus hat einen Strafbefehl gegen Arafat Abou-Chaker, eine Führungsfigur des arabischen Abou-Chaker-Clans, beantragt. Zuständig für die weiteren Ermittlungen ist nun das Amtsgericht Potsdam, wie die Welt berichtete. Die Justiz wirft dem Palästinensischstämmigen Volksverhetzung sowie das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor.

Der 49jährige soll im Oktober 2023 mit Blick auf den israelischen Kriegseinsatz im Gazastreifen in einem Livestream auf TikTok zusammen mit dem islamistischen Prediger Pierre Vogel gesagt haben: „Für mich ist Adolf Hitler besser als Netanjahu.“ Schließlich habe Hitler seine Opfer „wenigstens sofort umgebracht“, während Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu die Palästinenser langsamer leiden lasse.

Außerdem soll Abou-Chaker in einem inzwischen gelöschten Beitrag auf Instagram ein Bild geteilt haben, das eine israelische Sperranlage sowie eine Palästina-Flagge und einen blutroten Fluß zeigt. Zudem soll eine Figur gezeigt worden sein, die mit auf dem Rücken verschränkten Armen teilnahmslos dasteht, sowie zwei Liegestühle mit einer EU- und einer USA-Flagge – offensichtlich, um die unterstellte Blindheit des Westens gegenüber dem Leiden der Palästinenser darzustellen. Auf der Mauer der gezeigten Anlage sei zudem ein Hakenkreuz geschmiert worden sein.

Gaza-Krieg mit Holocaust verglichen

Die Staatsanwaltschaft sieht darin eine Volksverhetzung und begründet ihren Antrag auf Strafbefehl beim Amtsgericht Potsdam laut der Welt damit, daß Abou-Chaker den Gaza-Krieg mit dem Holocaust vergleiche und damit „das wahre Gesicht des Holocaust verschleiert“. Zudem ist das Zeigen eines Hakenkreuzes in Deutschland nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt – dazu zählen laut Paragraph 86a des Strafgesetzbuches die Aufklärung und Forschung, journalistische Arbeit und Kunst. Bei Zuwiderhandlung droht eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren.

Der Zentralrat der Juden hatte die Berliner Polizei auf X auf den Beitrag Abou-Chakers aufmerksam gemacht. Nach Informationen der Welt wurde bereits im Januar 2025 ein Strafbefehl beim Amtsgericht Potsdam eingereicht mit der Forderung von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro. Ein Tagessatz entspricht einem Dreißigstel des Netto-Monatseinkommens des Schuldigen. Demnach schätzte die Justiz das Einkommen des mutmaßlichen Clan-Chefs auf 4.500 Euro.

Abou-Chaker verdient gutes Geld

Das Amtsgericht schätzt die Einkünfte des deutschen Staatsbürgers mit palästinensischen Wurzeln erheblich höher ein, weil Abou-Chaker im Februar 2023 vom Landgericht Berlin wegen einer anderen Sache zu 90 Tagessätzen à 900 verurteilt wurde – das entspricht Nettoeinkünften in Höhe von 27.000 Euro pro Monat.

Daraufhin hatte der Beschuldigte Revision eingelegt, jedoch nicht Recht bekommen. Im Januar 2026 entschied das Amtsgericht Potsdam deshalb, eine Hauptverhandlung anzuordnen. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht bisher noch nicht fest.

Arafat Abou-Chaker wurde 1976 in West-Berlin geboren. Er ist Sohn palästinensischer Migranten und hat neun Geschwister. Deutschlandweite Bekanntheit erlangte er durch seine jahrelange Geschäftsbeziehung mit dem erfolgreichen Rapper „Bushido“. (st)

Arafat Abou Chaker im Landgericht Berlin: Erneut in Konflikt mit dem Gesetz geraten. Foto: picture alliance/dpa/dpa-Pool | Sebastian Gollnow
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