Anzeige
Anzeige

„Nicht wissenschaftlich zu begründen“: Rechtschreibrat: Gendersprech gehört nicht zur Rechtschreibung

„Nicht wissenschaftlich zu begründen“: Rechtschreibrat: Gendersprech gehört nicht zur Rechtschreibung

„Nicht wissenschaftlich zu begründen“: Rechtschreibrat: Gendersprech gehört nicht zur Rechtschreibung

Ein Plakat mit der Aufschrift „*Innen“ ist an der Hochschule für Fernsehen und Film München (HFF) zu sehen. In Bayerns Schulen, Hochschulen und Behörden ist die Verwendung geschlechtersensibler Gendersprache ausdrücklich verboten. Kampf um den Gender-Stern an einer Hochschule: Der Rat für deutsche Rechtschreibung erklärt Sonderzeichen im Wortinneren für falsch Foto: picture alliance/dpa | Sven Hoppe
Ein Plakat mit der Aufschrift „*Innen“ ist an der Hochschule für Fernsehen und Film München (HFF) zu sehen. In Bayerns Schulen, Hochschulen und Behörden ist die Verwendung geschlechtersensibler Gendersprache ausdrücklich verboten. Kampf um den Gender-Stern an einer Hochschule: Der Rat für deutsche Rechtschreibung erklärt Sonderzeichen im Wortinneren für falsch Foto: picture alliance/dpa | Sven Hoppe
Kampf um den Gender-Stern an einer Hochschule: Der Rat für deutsche Rechtschreibung erklärt Sonderzeichen im Wortinneren für falsch Foto: picture alliance/dpa | Sven Hoppe
„Nicht wissenschaftlich zu begründen“
 

Rechtschreibrat: Gendersprech gehört nicht zur Rechtschreibung

Das Wortbinnenzeichen der Gender-Sprache ist ein Rechtschreibfehler. Der Rat für deutsche Rechtschreibung lehnt eine Änderung der geltenden Regeln für die Phantasiesprache ab – vorerst jedenfalls.
Anzeige

MANNHEIM. Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat beschlossen, daß Gender-Sonderzeichen weiterhin nicht zur deutschen Rechtschreibung gehören. „Diese Wortbinnenzeichen gehören nicht zum Kernbestand der deutschen Orthographie“, teilte die Institution mit. Die zuständigen Stellen in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Belgien, Liechtenstein und Südtirol stimmten dieser Einschätzung zu.

Der Rat, bestehend aus Wissenschaftlern, Verlegern, Pädagogen, Journalisten und Schriftstellern, erklärte: „Sonderzeichen innerhalb von Wörtern beeinträchtigen die Verständlichkeit, die Lesbarkeit, die Vorlesbarkeit und die automatische Übersetzbarkeit sowie die Eindeutigkeit und Rechts­sicherheit von Begriffen und Texten. Diese Sonderzeichen als Bedeutungssignale innerhalb von Wörtern können nicht in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung aufgenommen werden, weil sie derzeit nicht wissenschaftlich eindeutig zu begründen sind.“

Weitere Änderungen beschlossen

Zudem konkretisierte das Gremium die Getrennt- und Zusammenschreibung sowie Groß- und Kleinschreibung bei Zweifelsfällen wie „nichtöffentlich / nicht-öffentlich / nicht öffentlich; regenerative/Regenerative Energien“. Weiter wurden rechtschreibrelevante Fremdwörter und „eingedeutschte“ Varianten fremdsprachlicher Begriffe ergänzt sowie eine neue Regel der Zeichensetzung bei Infinitivgruppen beschlossen. Eine verbindliche Umsetzung in Schulen ist spätestens bis zum Schuljahr 2027/28 vorgesehen.

Die JUNGE FREIHEIT hält sich auch weiterhin an die bewährte traditionelle Rechtschreibung, wie sie bis zum 1. August 1999 gültig war. (sv)

Kampf um den Gender-Stern an einer Hochschule: Der Rat für deutsche Rechtschreibung erklärt Sonderzeichen im Wortinneren für falsch Foto: picture alliance/dpa | Sven Hoppe
Anzeige
Anzeige

Der nächste Beitrag

aktuelles