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Baden-Württemberg: Täglicher Freigang für Arzt-Mörder von Offenburg

Baden-Württemberg: Täglicher Freigang für Arzt-Mörder von Offenburg

Baden-Württemberg: Täglicher Freigang für Arzt-Mörder von Offenburg

Arzt-Mörder: August 2018: Nach dem Mord des somalischen „Flüchtlings“ demonstrierten Offenburger in der Innenstadt gegen die Asylpolitik der Bundesregierung. Foto: picture alliance/dpa | Benedikt Spether
Arzt-Mörder: August 2018: Nach dem Mord des somalischen „Flüchtlings“ demonstrierten Offenburger in der Innenstadt gegen die Asylpolitik der Bundesregierung. Foto: picture alliance/dpa | Benedikt Spether
August 2018: Nach dem Mord des somalischen „Flüchtlings“ demonstrierten Offenburger in der Innenstadt gegen die Asylpolitik der Bundesregierung. Foto: picture alliance/dpa | Benedikt Spether
Baden-Württemberg
 

Täglicher Freigang für Arzt-Mörder von Offenburg

Der somalische „Flüchtling“, der einen Offenburger Arzt bestialisch tötete und deswegen in der Psychiatrie sitzt, kommt jeden Tag raus. Jetzt könnten weitere Lockerungen folgen.
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OFFENBURG/EMMENDINGEN. Das brutale Messer-Attentat auf einen 51jährigen Arzt und dessen Helferin im August 2018 hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Der Mediziner erlag in seiner Offenburger Praxis seinen schweren Verletzungen, die Assistentin überlebte schwer verletzt. Ein damals 26jähriger Flüchtling aus Somalia, der im November 2015 nach Deutschland eingereist war, wurde für den Mord verurteilt.

Der Arzt-Mörder kam im März 2019 jedoch nicht ins Gefängnis, sondern in die geschlossene Psychiatrie in Emmendingen, nördlich von Freiburg im Breisgau. Mittlerweile hat Suleiman A. jeden Tag drei Stunden Freigang und kann sich frei in dem baden-württembergischen Städtchen unter den 30.000 Einwohnern bewegen. Das teilte die Staatsanwaltschaft Offenburg auf Anfrage der Mittelbadischen Presse mit. Die Witwe des Mediziners kritisiert diesen Schritt scharf.

Arzt-Mörder soll in Deutschland bleiben

In einem nächsten Schritt könnte der Arzt-Mörder zeitlich unbegrenzten Freigang erhalten, heißt es weiter. Ob der Mann indes abgeschoben wird, ist jedoch fraglich. Sein gesetzlich bestellter Betreuer hat nach Angaben des Regierungspräsidiums Freiburg dagegen inzwischen Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht.

Der Täter war damals bereits polizeibekannt und an zwei Auseinandersetzungen in seiner Asylbewerberunterkunft in Offenburg beteiligt. Deswegen hatte er kurz vor dem Arzt-Mord eine Nacht in Gewahrsam verbringen müssen. Die ARD-„Tagesschau“ hatte sich nach Anweisung des heutigen ARD-Vorsitzenden Kai Gniffke damals geweigert, über den Anschlag zu berichten, weil es ein lokales Ereignis sei. (fh)

August 2018: Nach dem Mord des somalischen „Flüchtlings“ demonstrierten Offenburger in der Innenstadt gegen die Asylpolitik der Bundesregierung. Foto: picture alliance/dpa | Benedikt Spether
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