BERLIN. Die Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung, Ferda Ataman, hat die Öffnung des katholischen Arbeitsrechts für in zweiter oder gleichgeschlechtlicher Ehe lebende Angestellte als unzureichend kritisiert. Sie wertete die Reform laut der Nachrichtenagentur KNA als „ersten, zu zögerlichen Schritt“.
Eine Krankenpflegerin, die aus persönlichen Gründen aus der Kirche austrete, könne wegen dieser Entscheidung nach wie vor gekündigt werden. Dies sei ein „Einfallstor für Diskriminierung“, monierte die türkischstämmige Ataman.
Katholiken: Alle Menschen sind willkommen
Am Dienstag hatte sich die Deutsche Bischofskonferenz dafür entschieden, das Arbeitsrecht der katholischen Kirche in Deutschland auch für wiederverheiratete Menschen und alle, die in gleichgeschlechtlicher Ehe leben, zu öffnen. „Explizit wie nie zuvor wird Vielfalt in kirchlichen Einrichtungen als Bereicherung anerkannt“, begründeten die Kirchenoberen den Schritt in einer Pressemitteilung.
Alle Mitarbeiter könnten nun unabhängig von Herkunft, Religion, Alter, einer möglichen Behinderung, Geschlecht, ihrer sexuellen Identität und ihrer Lebensform „Repräsentanten der unbedingten Liebe Gottes und damit einer den Menschen dienenden Kirche sein“, hieß es in dem Schreiben weiter. Immer wieder wurde die katholische Kirche in den vergangenen Jahren von EU-Gerichten wegen einer vermeintlichen Diskriminierung ihrer Angestellten gerügt. (fw)