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Vorschriften bei Prüfungen: Verein Deutsche Sprache: Uni hält Gender-Gutachten bewußt zurück

Vorschriften bei Prüfungen: Verein Deutsche Sprache: Uni hält Gender-Gutachten bewußt zurück

Vorschriften bei Prüfungen: Verein Deutsche Sprache: Uni hält Gender-Gutachten bewußt zurück

Gendersprache: Der Verein Deutsche Sprache fordert die Universität Kassel auf, ein Gutachten zu Sprachregelungen bei Prüfungen zu veröffentlichen
Gendersprache: Der Verein Deutsche Sprache fordert die Universität Kassel auf, ein Gutachten zu Sprachregelungen bei Prüfungen zu veröffentlichen
Gendersprache: Der Verein Deutsche Sprache fordert die Universität Kassel auf, ein Gutachten zu Sprachregelungen bei Prüfungen zu veröffentlichen Foto: picture alliance / Christian Ohde / CHROMORANGE
Vorschriften bei Prüfungen
 

Verein Deutsche Sprache: Uni hält Gender-Gutachten bewußt zurück

Der Verein Deutsche Sprache wirft der Universität Kassel vor, ein Gutachten über Gendern als Bewertungskriterium in Prüfungen zurückzuhalten. Das sei einer Hochschule unwürdig. Hintergrund ist der Fall eines Studenten, der schlechter benotet wurde, weil er in einer Arbeit nicht genderte.
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KASSEL. Der Geschäftsführer des Vereins Deutsche Sprache (VDS), Holger Klatte, hat der Universität Kassel vorgeworfen, das Ergebnis eines Gutachtens zur Gendersprache bei Prüfungen bewußt zurückzuhalten. „Die Uni Kassel möchte offenbar allein die Deutungshoheit über ein Gutachten behalten; das ist ungewöhnlich, zumal eine wissenschaftliche Auseinandersetzung Transparenz voraussetzt“, kritisierte er.

„Es geht hier nicht um Geheimnisse, die die nationale Sicherheit gefährden, sondern um eine Uni-interne Praxis und die Frage, ob Genderregeln vorgeschrieben werden dürfen.“  Dem VDS liege ein Schriftwechsel vor, nach dem das Gutachten angeblich unter Verschluß gehalten werde, um einen „Shitstorm“ zu vermeiden.

Klatte: Universität muß Gutachten offenlegen

Die Einschätzung des Rechtswissenschaftlers Michael Sachs gebe offenbar nicht das her, was die Universität sich erhofft habe, führte Klatte aus. Der Vorgang bestärke daher die Rechtsauffassung des VDS, nach der Gendersprache keinem Studenten vorgeschrieben werden dürfe.

„Diese Geheimniskrämerei ist einer Universität unwürdig.“ Statt eines offenen Austausches, wie es in der Wissenschaft üblich sei, lasse die Bildungsanstalt alle im Dunkeln. Wenn sie weiter ernst genommen wolle, müsse sie das Gutachten schleunigst offenlegen.

Gendersprache als formales Kriterium unzulässig

Hintergrund der Beurteilung ist die Beschwerde des Studenten und CDU-Nachwuchspolitikers Lukas Honemann. Dieser hatte bei einer Arbeit nicht gegendert und wurde deshalb schlechter benotet. Ziel des Gutachtens sollte eine Einschätzung sein, ob und unter welchen Umständen dies zulässig ist.

Am Donnerstag veröffentlichte die Hochschule eine kurze Stellungnahme zu dem Ergebnis der Untersuchung. Darin heißt es, Gendersprache dürfe – anders als Grammatik oder Rechtschreibung – nicht als allgemeines formales Kriterium für die Bewertung von Prüfungsleistungen genutzt werden. Dozenten dürfen das Kriterium der „geschlechtergerechten Sprache“ aber in die Bewertung einfließen lassen, wenn ein „hinreichender fachlicher beziehungsweise berufsqualifizierender Bezug bei der konkreten Prüfung gegeben ist“. (zit)

Gendersprache: Der Verein Deutsche Sprache fordert die Universität Kassel auf, ein Gutachten zu Sprachregelungen bei Prüfungen zu veröffentlichen Foto: picture alliance / Christian Ohde / CHROMORANGE
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