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Nach Morddrohungen gegen Bademeisterin: Rheinbad-Randalierer muß zur Strafe Aufsatz schreiben

Nach Morddrohungen gegen Bademeisterin: Rheinbad-Randalierer muß zur Strafe Aufsatz schreiben

Nach Morddrohungen gegen Bademeisterin: Rheinbad-Randalierer muß zur Strafe Aufsatz schreiben

Richterhammer
Richterhammer
Richterhammer (Symboldbild) Foto: picture alliance/Bildagentur-online
Nach Morddrohungen gegen Bademeisterin
 

Rheinbad-Randalierer muß zur Strafe Aufsatz schreiben

Obwohl er einer Bademeisterin mit dem Tod gedroht hatte, ist ein afrikanischstämmiger Jugendlicher im Prozeß gegen Rheinbad-Randalierer zu einer milden Strafe verurteilt worden. Er muß bei einem Leseprojekt teilnehmen und einen Aufsatz schreiben.
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DÜSSELDORF. Obwohl er einer Bademeisterin mit dem Tod gedroht hatte, ist ein afrikanischstämmiger Jugendlicher im Prozeß gegen Rheinbad-Randalierer zu einer milden Strafe verurteilt worden. Wie das Düsseldorfer Amtsgericht am Mittwoch entschieden hat, muß der 17jährige an dem Lese-Projekt „Krisen-Situationen – wie gehe ich damit um?“ teilnehmen. Anschließend soll er einen Aufsatz unter besonderer Berücksichtigung eines Opfers schreiben, berichtete die Bild-Zeitung.

Amaru C. hatte im Juli 2019 bei Ausschreitungen in dem Düsseldorfer Schwimmbad zu einer Bademeisterin „Ich töte dich“ und „Wenn wir uns privat sehen, klatsche ich dich an die Wand“ gesagt. Der Jugendliche sei nicht härter bestraft worden, weil er nicht vorbestraft sei und regelmäßig die Schule besuche.

Weiterer Täter nannte Polizistin „dreckiges Stück Scheiße“

Ein weiterer Rheinbad-Randalierer wurde wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro verurteilt. Der 27 Jahre alte Mann hatte eine Polizisten als „dreckiges Stück Scheiße“ bezeichnet. Laut einer Gerichtssprecherin konnte aber nicht geklärt werden, ob die beiden auch zu den Anführern der Ausschreitungen an dem Tag gehört hatte.

Im Sommer des vergangenen Jahres hatten im Düsseldorfer Rheinbad immer wieder meist ausländischstämmige Jugendliche randaliert. Sie hatten Besucher attackiert und Stühle ins Wasser geworfen. Zudem hatten sie Angestellte beleidigt und sich den Anweisungen der Bademeister widersetzt. Das Schwimmbad war deshalb dreimal geräumt worden. Die Stadt hatte daraufhin eine Ausweispflicht für das Schwimmbad verhängt. (zit)

Richterhammer (Symboldbild) Foto: picture alliance/Bildagentur-online
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