HAMBURG. Die Vergewaltigung eines 13 Jahre alten Mädchens in Hamburg wird möglicherweise nicht als Kindesmißbrauch bestraft. Darauf verständigten sich am Donnerstag vor dem Hamburger Landgericht die Vorsitzende Richterin, die Staatsanwaltschaft sowie die Verteidigung. Verhandelt wird nun wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung, nicht aber mehr wegen des ursprünglichen Vorwurfs des schweren sexuellen Kindesmißbrauchs.
Angeklagt ist ein 30 Jahre alter Asylbewerber aus dem Irak. Er soll die mittlerweile 14jährige im November 2016 am S-Bahnhof Jungfernstieg brutal vergewaltigt haben. Die Schülerin hatte zuvor mit Freunden auf dem Rathausmarkt gefeiert und getrunken. Dabei lernten sie auch eine Gruppe Männer kennen, zu der der Iraker gehörte.
Angeklagter will gestehen
Als sich das Mädchen gegen 3 Uhr morgens auf den Heimweg machte, packte der Iraker es am S-Bahnhof Jungfernstieg von hinten, zerrte es in einen Raum und verging sich an ihm. Nach der Tat floh der Asylbewerber nach Ungarn, wurde dort aber festgenommen und Anfang März an Deutschland ausgeliefert.
Nach Ansicht der Richterin hätte der Angeklagte nicht zweifelsfrei wissen können, daß das Mädchen erst 13 Jahre alt war, berichtet das Hamburger Abendblatt. Deswegen verständigten sich die Parteien darauf, den Vorwurf des Kindesmißbrauchs fallenzulassen. Dadurch könne dem Mädchen, das bis heute unter der Tat leide, eine Aussage erspart werden.
Die Verteidigung hat angekündigt, der Iraker wolle im Laufe des Prozesses, der Mitte Juni fortgesetzt wird, ein Geständnis ablegen. Die Richterin signalisierte, er müsse in diesem Fall mit einer Haftstrafe zwischen drei und dreieinhalb Jahren rechnen. (krk)