HAMBURG. Beleidigung ist nicht gleich Beleidigung. Zu dieser Entscheidung kam kürzlich das Amtsgericht Hamburg-Barmbek. Konkret ging es um die Bezeichnungen „Nutte“ und „Neger“.
Der Fall: Rentnerin Elke W. ist mit ihrem Fahrrad unterwegs, Flaschen sammeln, um ihre Rente aufzubessern. Als auf dem Radweg vor einer Schule ein paar Kinder stehen, klingelt sie. Doch die Jungs machen keinen Platz. Statt dessen sagt einer von ihnen, ein schwarzer Elfjähriger, zu ihr: „Was willst du denn, du Nutte?“ und „häßliche alte Frau“. Da platzt Elke W. der Kragen. „Neger“, erwidert sie.
In der Verhandlung bereut sie den Ausdruck. „Das ist mir so rausgerutscht. Ich habe mich sofort entschuldigt“, zitiert sie das Flensburger Tageblatt. Doch es nutzt nichts. Auch nicht, daß ihr Anwalt und die Staatsanwältin auf Freispruch plädieren. Elke W. aber wird vom wegen Beleidigung zu 100 Euro Geldstrafe verurteilt. Begründung: Als Beschimpfung wiege „Neger“ schlimmer als Nutte. Das Fazit ihres Anwalts: „Das ist politische Rechtssprechung.“ (krk)