STRASSBURG. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Rechte lediger Väter gestärkt und das bisher für Unverheiratete geltende deutsche Sorgerecht gerügt.
Dieses sieht vor, daß beiden Elternteilen, die zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes nicht zusammenleben, nur dann ein gemeinsames Sorgerecht zusteht, wenn sie anschließend einander heiraten oder sich auf eine gemeinsame „Sorgeerklärung“ einigen. Andernfalls steht der Mutter das alleinige Sorgerecht für das Kind zu.
Verstoß gegen Menschenrechtskonvention
Dagegen hatte ein Vater aus Nordrhein-Westfalen geklagt, war damit jedoch vor deutschen Gerichten gescheitert. So hatte ihn etwa Presseberichten zufolge das Bundesverfassungsgericht mit der Begründung abgewiesen, eine dem Willen der Mutter widersprechende Entscheidung sei schlecht für das Kind.
Nach Ansicht der Straßburger Richter verstößt dies jedoch gegen das in Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgelegte Diskriminierungsverbot sowie das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. (vo)