STRAßBURG. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat die kurzzeitige Heimunterbringung der Kinder von Schulverweigerern aus Hessen für rechtmäßig erklärt. Die Rechte der christlichen Familie seien dadurch nicht verletzt worden, heißt es in der Urteilsbegründung.
Zwar sei durch den vorübergehenden Sorgerechtsentzug kurzzeitig in das Recht auf Familienleben eingegriffen worden. Die Gründe dafür seien aber „relevant und ausreichend“ gewesen, betonten die Richter.
Die vier Kinder waren 2013 für drei Wochen in einem Heim untergebracht worden. Zuvor hatten sich die Eltern aus religiösen Gründen geweigert, sie in die Schule zu schicken. Die deutschen Behörden hätten angenommen, daß der Nachwuchs der Familie isoliert würde und ihm daher Gefahr drohe. Die Eltern hätten eine Zusammenarbeit mit den offiziellen Stellen verweigert.
Gibt kein Recht auf Unterricht zu Hause
Die Familie kämpfte nach dem Heimaufenthalt der Kinder dafür, sie zu Hause unterrichten zu dürfen. Nach ihrer Argumentation stelle die Schulpflicht eine „Freiheitsbeschränkung“ dar.
In Deutschland ist Unterricht zu Hause nur erlaubt, wenn die Kinder für längere Zeit erkrankt sind. Verweigern Eltern ihren Sprößlingen den Schulbesuch, drohen ihnen mitunter Haftstrafen. Bereits 2006 hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, daß es kein Recht auf Unterricht in den eigenen vier Wänden gibt.
2017 hatte eine andere christliche Familie aus Hessen vor dem Amtsgericht Fritzlar einen Teilsieg errungen. Die Verfahren gegen die Eheleute wurden ausgesetzt. Das Paar hatte seine Kinder ebenfalls zu Hause unterrichtet. (ag)