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Homeschooling: Schulverweigerer erringen Teilsieg vor Gericht

Homeschooling: Schulverweigerer erringen Teilsieg vor Gericht

Homeschooling: Schulverweigerer erringen Teilsieg vor Gericht

Familie Schaum
Familie Schaum
Thomas Schaum und seine Familie Foto: picture alliance/ dpa
Homeschooling
 

Schulverweigerer erringen Teilsieg vor Gericht

Ein christliches Ehepaar, das seine Kinder zu Hause unterrichtet, muß zunächst keine weitere Strafverfolgung fürchten. Zwei Verfahren gegen das Ehepaar Thomas und Marit Schaum aus Osthessen, das seit 1993 seine neun Kinder nicht zur Schule schickt, wurden ausgesetzt.
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FRITZLAR. Ein christliches Ehepaar, das seine Kinder zu Hause unterrichtet, muß zunächst keine weitere Strafverfolgung fürchten. Zwei Verfahren gegen das Ehepaar Thomas und Marit Schaum aus Osthessen, das seit 1993 seine neun Kinder nicht zur Schule schickt, wurden ausgesetzt. Die Schaums mußten sich vor dem Amtsgericht Fritzlar „wegen Entziehung von der Schulpflicht“ verantworten, weil sie derzeit noch zwei ihrer Töchter zu Hause unterrichten beziehungsweise unterrichtet hatten.

Richterin Corinna Eichler folgte mit der Entscheidung dem Antrag der beiden Anwälte des Ehepaares. Sie hatten dargelegt, daß die Eltern bereits 2012 beantragt hatten, die Kinder von der Schulpflicht zu befreien. Ihr Antrag war 2013 abgelehnt worden.

Schulamt muß über Widerspruch entscheiden

Dagegen hatten sie laut Aussage ihres Anwalts Andreas Vogt im Februar 2014 fristgerecht Widerspruch eingelegt. Das staatliche Schulamt habe aber bis heute nicht darüber entschieden und stattdessen einen Strafantrag gestellt. Das Schulamt habe seine Hausaufgaben nicht gemacht, sagte Vogt. „Man muß das nicht hinnehmen.“

Nach den Worten der Richterin kann das Verfahren erst fortgesetzt werden, wenn über den Widerspruch rechtskräftig entschieden worden ist. Unterdessen kündigte Vogt an, bei einer Zurückweisung des Widerspruchs seiner Mandanten vor das Verwaltungsgericht Kassel zu ziehen. Es könne durchaus sein, daß der Fall auch bis zum Bundesverwaltungsgericht gehe.

Vater Thomas Schaum zeigte sich gegenüber der Evangelischen Nachrichtenagentur idea zufrieden mit der Entscheidung: „Das Schulamt, das immer die Verfahren auslöst, indem es Strafanträge gegen uns stellt, ist regelrecht über das eigene Unvermögen gestolpert.“ Für die Familie bedeute die Entscheidung einen Zeitgewinn von vermutlich mehreren Jahren.

Glaubens- und Gewissensgründe ausschlaggebend

Schaum zufolge ist die Familie aus Glaubens- und Gewissensgründen nicht bereit, ihre Kinder auf eine öffentliche Schule zu schicken: „Bevor wir unsere Kinder in eine zweifelhafte Umgebung geben, nehmen wir das lieber selbst in die Hand.“ Ihm zufolge werden bereits Grundschüler im Sexualkundeunterricht mit pornographischem Material konfrontiert. Auch lehne man den neuen Sexualkundelehrplan ab, der darauf abziele, die Kinder zur Akzeptanz der sexuellen Vielfalt zu erziehen. Zudem kritisierte er die Evolutionslehre im Biologieunterricht.

Thomas und Marit Schaum waren ursprünglich Baptisten, gehören nun aber keiner Kirche mehr an, weil sie dort die „Glaubenskonsequenz“ vermißten. Heimschulunterricht ist in zahlreichen Ländern erlaubt, etwa in England, Frankreich, Österreich, Italien, den Niederlanden, den USA und Australien. Eines der Kinder der Schaums, Elisabeth, hat in diesem Jahr an der Realschule Homburg als Klassenbeste den Abschluß mit der Note 1,1 abgelegt. (idea/tb)

Thomas Schaum und seine Familie Foto: picture alliance/ dpa
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