MÜNCHEN. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat Staats- und Landesanwältinnen sowie Richterinnen das Tragen von Kopftüchern an Gerichten untersagt. Damit wiesen die höchsten Richter im Freistaat die Klage einer islamischen Religionsgemeinschaft ab.
Zwar greife das Verbot in die Religionsfreiheit ein, allerdings träten die Rechte der einzelnen Person hinter das Neutralitätsgebot des Amtes zurück, hieß es zur Begründung. „Daher kann das Tragen religiös konnotierter Kleidung oder Symbole auch nicht dem Bereich der privaten Selbstdarstellung des Amtsträgers zugeordnet werden.“
Auch Kippa-Tragen untersagt
Auch einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot können die Richter nicht erkennen. Die Klägerin hatte dies mit den Kreuzen begründet, die in bayerischen Gerichtssälen hängen. „Die Ausstattung von Verhandlungsräumen betrifft ersichtlich einen anderen Sachverhalt als das Tragen von religiösen oder weltanschaulichen Symbolen durch die betroffenen Amtsträger“, stellte das Gericht klar.
Dies ergebe sich schon daraus, daß die Ausstattung des Verhandlungsraums Angelegenheit der Gerichtsverwaltung sei und nicht des einzelnen Amtsträgers. Auch von Geschlechterdiskriminierung könne nicht die Rede sein, da etwa auch die Kippa bei jüdischen Männern nicht zulässig sei. (tb)