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Splitterparteien

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Von den 52 Kleinparteien, die am 27. September zur Bundestagswahl antreten wollten, hat der Bundeswahlleiter im Juli ganze 31 für unwürdig befunden, Stimmen der Bürger auf sich zu vereinen. Der Einspruch, den Betroffene daraufhin beim Deutschen Bundestag einlegten, wurde nun von dessen Wahlausschuß abgewiesen. Als Rechtsmittel verbleibt ihnen jetzt einzig und allein, mit einer Wahlprüfungsbeschwerde vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Dies ist jedoch erst nach dem Wahltermin möglich, und das Verfahren dürfte sich über Jahre hinziehen. Eine Entscheidung der Karlsruher Richter müßte zudem die Frage berücksichtigen, ob sich an der Sitzverteilung im Bundestag durch die Kandidatur der nicht zugelassenen Partei überhaupt etwas geändert hätte. Bei Splittergruppen ist sie naturgemäß zu verneinen.

Überraschender als die Kritik von besorgten Verfassungsexperten an diesem Procedere ist die Reaktion der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE): Sie will erstmals Beobachter nach Deutschland entsenden, um ein Auge darauf zu werfen, ob bei der Bundestagswahl alles mit rechten Dingen zugeht.

Dieses Mißtrauen ist 60 Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes nicht nur unappetitlich, sondern auch in der Sache fragwürdig: Selbst wenn man die Parteienvielfalt als ein zentrales Kriterium für eine mustergültige Demokratie akzeptieren würde, wäre Deutschland kein Vorwurf zu machen. Allein im Bundestag sind heute fünf Fraktionen vertreten, und der Pluralismus nimmt, wenn man über die Ebene der Länder bis zu jener der Kommunen hinabsteigt, immer weiter zu.

Der Parteienvielfalt ist per se durch die Zahl der Parlamentarier eine natürliche Grenze gesetzt. Der Bundestag etwa ist auf 598 „reguläre“ Abgeordnete ausgerichtet, überdies können in ihm gemäß seiner aktuellen Geschäftsordnung gar nicht mehr als 20 Fraktionen gebildet werden. Der Wahlzettel am 27. September wird hier mit einer deutlich höheren Zahl von Listenvorschlägen aufwarten.

Auch sollte der Blick weniger auf die Kleinparteien gerichtet werden, denen eine Kandidatur verwehrt ist, sondern vielmehr auf jene, die zur Wahl antreten dürfen. Ihre Chancen, Proteststimmen auf sich zu ziehen und ein respektables Ergebnis zu erzielen, wachsen, je weniger Konkurrenz durch andere Splittergruppen sie befürchten müssen. Wer dem Wähler die Möglichkeit bieten will, neue Parteien ins Parlament zu tragen, müßte somit in der Zulassung von Kleinparteien noch weitaus restriktiver vorgehen, als es diesmal geschehen ist.

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