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Kaskaden des Verdachts

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Zur Verteidigung des politischen Status quo gegen die „Extremisten von rechts“ und „aus der Mitte der Gesellschaft“ ist seinen Claqueuren jedes Mittel recht. Eines der tückischsten ist die Verdachtsberichterstattung des Verfassungsschutzes (VS). Der renommierte Freiburger Verfassungsrechtler und Grundgesetz-Kommentator Dietrich Murswiek (59) hat diese Praxis in dem Aufsatz „Verfassungsschutz-Mitarbeit als staatsbürgerliche Obliegenheit?“ (abgedruckt in der Gedächtnisschrift „Iustitia et Pax“ für den 2005 verstorbenen Völkerrechtler Dieter Blumenwitz, Duncker & Humblot, Berlin 2008, S. 901-925) analysiert und verworfen. Bereits der Titel, der die moderne Verwaltungssprache mit dem Vokabular des Obrigkeitsstaates kombiniert, verweist auf die gefährliche Qualität des Vorgangs. Der Verfassungsschutz bekämpft vermeintliche und tatsächliche Verfassungsfeinde durch die Auflistung im Verfassungsschutzbericht, mit der er sie „an den Schandpfahl der aufgeklärten demokratischen Gesellschaft“ stellt. Zweitens will er ihre „Ausgrenzung“ durchsetzen, um sie daran zu hindern, für ihre Ziele zu werben, ihre Meinung zu verbreiten, Anhänger zu gewinnen. Nun kann ein Staatsorgan die Ausgrenzung aus praktischen und juristischen Gründen selber nicht leisten, dazu muß es die Gesellschaft in Dienst nehmen. „Es bedarf der Mitwirkung der Gastwirte, die keine Versammlungslokale an Extremisten vermieten sollen, der Mitwirkung der Druckereien, die keine extremistischen Plakate drucken sollen, ja der Mitwirkung jedes Einzelnen, der nicht an Versammlungen und Demonstrationen von Extremisten teilnehmen soll.“ Indes gibt es Bürger, die der Erwartung des Verfassungsschutzes nicht von vornherein entsprechen – sei es, weil sie den vormundschaftlichen Staat aus Prinzip ablehnen; weil sie den „Extremismusbegriff“ für uferlos, für mißbräuchlich, für einen (linken) Kampfbegriff halten. Andere benötigen einfach die Saalmiete oder sind unpolitisch. Durch ihre Nichtbeteiligung an der Ausgrenzung laufen sie Gefahr, als „Extremist durch Unterlassung“ ebenfalls im VS-Bericht aufgeführt zu werden. So entstehen regelrechte „Verdachtskaskaden“. Ein Beispiel: Ein Verein lädt einen als „extremistisch“ gekennzeichneten Sänger ein, um deutsche Volkslieder zu singen. In der VS-Logik liefert der Verein, weil er dem Extremisten eine Plattform geboten hat, damit „Anhaltspunkte“ für die eigene extremistische Ausrichtung. Falls der Ehrenvorsitzende des Vereins als Kolumnist einer Zeitung wirkt, wird das zum Anhaltspunkt für die extremistische Zielstellung des Presseorgans. Beim Nachzeichnen extremistischer Querverbindungen sind der Phantasie praktisch keine Grenzen gesetzt. Die Willkür des Verfahrens zeigt sich auch daran, daß es fast ausschließlich gegen Rechte angewandt wird. Die Praxis wurde übrigens nicht vom Verfassungsschutz erfunden, sondern Anfang der 1990er Jahre von allen etablierten Parteien, von der CDU bis zur PDS, eingefordert. Der Faden, den Murswiek einem in die Hand gibt, läßt sich weiterspinnen. Die Ausgrenzung ist nur effektiv, wenn das verhängte Extremismus-Stigma immer wieder neu ins öffentliche Bewußtsein gehoben und seine Beachtung flächendeckend kontrolliert wird. In der DDR sind derartige Aufgaben von „Informellen Mitarbeitern“ (IMs) übernommen worden. In der BRD folgen die Medien, welche das VS-Verdikt verbreiten, offiziell ihrer journalistischen und demokratischen Verantwortung. Aber auch sie sind außerstande, flächendeckend die Einhaltung des Berührungsverbots zu überwachen. Diese Aufgabe haben faktisch Netzwerke „gegen Rechts“ übernommen. Die Frage liegt also nahe, ob die Bemühungen der Politik, die finanzielle Ausstattung von Antifa-Initiativen zu „verstetigen“, nicht objektiv darauf hinauslaufen, sie als Vorfeldorganisation des Verfassungsschutzes langfristig zu etablieren. Ausgrenzung (Exklusion) bedeutet, daß dem Delinquenten die politische und soziale Teilhabe verweigert wird. Im Fall von Arbeitslosen, Hartz-IV-Empfängern usw. wird sie wegen der physischen und psychischen Schäden, die die Betreffenden möglicherweise erleiden, als Sündenfall des Sozialstaates beschrieben. Hingegen werden solche Schäden bewußt einkalkuliert, wenn etwa die Kinder eines NPD-Funktionärs von der Schule oder aus dem Kindergarten gewiesen werden. Schon deuten besorgte Demokraten die Frage an, ob es dem demokratischen Staat zuzumuten sei, Extremisten das Studium zu finanzieren und damit zu deren intellektueller Aufrüstung beizutragen. Ausgrenzung zielt auf Isolation, auf einen massiven Eingriff in die Persönlichkeit bis hin zu deren Zerstörung. Ihre aktuellen Exekutoren müssen wissen, daß die Zerstörung bzw. „Zersetzung“ politischer Feinde ein erklärtes Ziel der Staatssicherheit war. Der Schriftsteller und DDR-Bürgerrechtler Jürgen Fuchs (1950-1999) hat in seinem Dokumentar-Roman „Magdalena“ (die Stasi-Zentrale befand sich in der Magdalenenstraße in Ost-Berlin) aus Arbeitspapieren des Mielke-Ministeriums zitiert, die Überlegungen zu „operativen Maßnahmen zur Unterbindung und Einschränkung“ von „öffentlichkeitswirksamen Feindhandlungen“ bzw. „negativ-feindlichen Aktivitäten“ enthalten. Der zentrale Punkt sind „Maßnahmen zur Isolierung und Verunsicherung“. Durch „Eingriffe in das persönliche Leben oder die berufliche Tätigkeit der verdächtigten Person“ soll diese „kompromittiert und unglaubwürdig“ gemacht, „von ihrem Umgangskreis weiter isoliert“ und gezwungen werden, „sich künftig nur noch mit sich selbst und familiären Problemen zu befassen“. Auf solche Parallelen angesprochen, würden idealistische VS-Leute und ihre politischen Auftraggeber ähnlich antworten wie seinerzeit Stasi-Mitarbeiter und Parteifunktionäre auf den Vorwurf struktureller Ähnlichkeiten des SED- mit dem NS-Staat: Ja, aber die Ziele seien doch völlig andere! Entscheidend sind jedoch nicht die offiziellen Proklamationen, sondern die Strukturen, die mit solchen Maßnahmen erzeugt werden. Mucker- und Denunziantentum, Furcht und politische Erpressung sind niemals mit Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu rechtfertigen, sie sind das Gegenteil davon! Selbstverständlich ist die Gleichsetzung von BRD und DDR unzulässig, was nicht bedeutet, daß jeder Vergleich automatisch zugunsten der Bundesrepublik ausfällt. In der DDR fand die IM-Tätigkeit im verborgenen statt und war mit Scham befrachtet. Heute wird politisches Denunziantentum als demokratisches Engagement gefeiert und gilt als preiswürdig. Die psychiatrische Medizin rechnet den Schamverlust zu den Symptomen beginnenden Schwachsinns! Abbildung: A. Paul Weber, Der Denunziant (Federzeichnung, 1934): Politisches Denunziantentum wird heute als demokratisches Engagement gefeiert

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