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Angriff auf die Grundrechte

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Am 29. Juli 2014 berichtete die FAZ über die massiven Anfeindungen, denen in den letzten Wochen der Innenminister Mecklenburg-Vorpommerns, Lorenz Caffier, ausgesetzt war. Sein Vergehen: Als Innenminister sah er sich gezwungen, darauf hinzuweisen, daß ein Hissen der „Regenbogenfahne“ vor öffentlichen Gebäuden entsprechend der Beflaggungsverordnung nicht gestattet sei. Außerdem sah er das Versammlungsrecht – ein von der Verfassung geschütztes Grundrecht – durch die Blockaden gegen Aufmärsche der NPD verletzt. Auch Anhänger dieser Partei müßten ihr Versammlungsrecht ausüben dürfen, und dieses sei notfalls mit massivem Polizeieinsatz durchzusetzen.

Gegen beide Maßnahmen Caffiers bildeten sich hohe Wogen der Empörung. Etliche Bürgermeister äußerten völliges Unverständnis und folgten der Anweisung hinsichtlich der Beflaggung nicht, wie beispielsweise die Bürgermeisterin von Schwerin, immerhin Landeshauptstadt. Im Juni dieses Jahres hatten zwei Bundesministerien die Regenbogenfahne gehißt, doch nach einer Intervention des Bundesinnenministeriums wieder eingeholt.

Daß hier ein offensichtlicher Fall von Klientelpolitik vorliegt, wird von vielen Politikern in Staatsämtern gar nicht mehr realisiert. Für sie scheint es selbstverständlich zu sein, daß sie ihre Staatsmandate ausnutzen, um ihre ideologischen Ziele durchzusetzen. Daß sie das gesamte Volk vertreten und deshalb eine gewisse Neutralität bewahren müssen, wird nicht mehr eingesehen. Dieser Umstand wurde schon in dieser Kolumne diskutiert.

Demonstrationen von Lebensrechtlern werden massiv gestört

Die Intervention Caffiers zugunsten des Versammlungsrechts und die anschließenden Reaktionen gegen ihn sind auch einer genaueren Analyse würdig. Dieses Recht wird in Deutschland immer stärker angegriffen. Der SPD-Fraktionsvorsitzende im Landtag, Norbert Nieszery, kritisierte scharf Caffiers Vorgehen: Der Kampf gegen Rechtsextremismus vertrage keine „Verunsicherung durch einen Innenminister, der heute zu Augenmaß im Umgang mit Gegendemonstranten aufruft und morgen scharfmacherische Parolen verkündet“, so Nieszery in der FAZ.

Nicht nur NPD-Anhänger werden daran gehindert, zu protestieren. So gut wie keine Aktion für das Lebensrecht kann inzwischen ohne massiven Polizeischutz stattfinden. Die verschiedenen Demonstrationen gegen den „Bildungsplan 2015“ in Stuttgart wurden massiv durch Blockaden gestört. Die erste am 1. Februar 2014 mußte vorzeitig beendet werden, weil die Polizei nicht Herr der Lage war. Die drei folgenden konnten nur dank Einsatzes von Bereitschafts- und berittener Polizei zu Ende geführt werden.

Man könnte nun argumentieren, NPD-Aufmärsche seien nicht dasselbe wie die christlich motivierten Demos der Lebensrechtler und Bildungsplangegner. Das mag sein, doch man sollte sich nicht darauf verlassen, daß der deutsche Staat da immer fein unterscheiden wird. Linksradikale versuchen seit eh und je alle ihre Feinde in einen Topf zu werfen. Alle ihre Gegner sind „Faschisten“. Das Modewort „Vielfalt“ gibt es in deren schräger politischer Weltanschauung nicht.

Familienministerium als Zelle revolutionärer Anti-Familienpolitik

Nach diesem Muster orientiert sich auch die gegenwärtige Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig. Sie hat nicht nur alle Programme gegen Linksextremismus gestrichen und mehr Geld für den „Kampf gegen Rechts“ locker gemacht, sondern auch inhaltlich aufgerüstet, indem sie den Begriff „Rechts“ enorm ausgeweitet hat.

Im Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“, das Manuela Schwesig am 1. Juli 2014 vorgestellt hat, geht es nämlich nicht nur um den Kampf gegen Rechtsradikalismus, sondern auch gegen Dinge wie „Homophobie“, „Transphobie“ und „Islamophobie“. Also die ganze Palette von Phobien, die Linksradikale aufstellt haben. Wie hier schon mehrmals dargestellt wurde, macht sich nach Schwesigs Ansicht der Homophobie schon schuldig, der gegen den „Bildungsplan 2015“ demonstriert.

Die Bundesfamilienministerin ist natürlich ein Extremfall. Manuela Schwesig ist der Prototyp des ideologiegeblendeten Politikers, der mit der Brechstange seine Überzeugungen durchsetzen will in der Meinung, er sei im Besitz der absoluten Wahrheit. Dementsprechend baut Schwesig das Bundesfamilienministerium zu einer Zelle revolutionärer Anti-Familienpolitik um.

Verfassungstheorie und Verfassungswirklichkeit

Man könnte nun einwenden, in Deutschland sei man durch das Grundgesetz genügend vor staatlicher Willkür und einer Ideologisierung des Staates geschützt. Das Grundgesetz bietet sicherlich einen Schutz, doch keinen hinreichenden. So wird bei uns dem Menschen durchaus ein Recht auf Leben von der Zeugung an zugesprochen. Doch in der Praxis sieht das ganz anders aus. Dem Staat und den Mandatsträgern ist die eklatante Verletzung des Grundrechts auf Leben durch die Abtreibungspraxis völlig gleichgültig.

Auch das Erziehungsrecht der Eltern findet im Grundgesetz ausreichend Platz, doch auch dieses ist weitgehend aus dem Bewußtsein der Mehrheit der Menschen verschwunden. In den Kitas und in den Schulen werden systematisch Gender-Mainstreaming und Gender-Theorie eingeführt, ohne daß es je eine demokratische Diskussion über den Sinn darüber gegeben hat. Wehrt sich dagegen jemand, wird versucht, ihn gesellschaftlich zu stigmatisieren.

Wie leicht sich elementare Grundrechte ausschalten lassen, zeigt Professor Johann Braun in seiner Studie „Ehe und Familie am Scheideweg – Eine Kritik des sogenannten Lebenspartnerschaftsgesetzes“ aus dem Jahr 2002: „Obwohl es grundrechtsdogmatisch keinem Zweifel unterliegen kann, das die Institutsgarantie des Art. 6 Abs. 1 GG lex specialis gegenüber Art 3 GG ist, ja daß „man sich kaum einen überzeugenderen Grund der Ungleichbehandlung (der Ehe, Anm. des Verf.) als eine Grundrechtsnorm wie Art. 6 Abs. 1 GG vorstellen kann“, wird von interessierter Seite ständig die Behauptung wiederholt, daß Art. 3 Abs. 3 GG die „Öffnung“ der Ehe für Homosexuelle oder aber die Schaffung einer der Ehe gleichwertigen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaft fordere“. Konsequent zu Ende gedacht, läuft diese Ansicht darauf hinaus, daß bereits die Ehe in ihrer überkommenen Gestalt gegen Art. 3 Abs. 3 GG verstößt bzw. daß Art. 6 Abs. 1 GG wegen der hier vorausgesetzten und vom Verfassungsgeber für selbstverständlich gehaltenen Beschränkungen auf verschiedengeschlechtliche Partner verfassungswidrig ist.“

Zur Demokratie braucht es Kultur und Tradition

In Deutschland wird generell – im Vergleich zu anderen Ländern – den staatlichen Institutionen großes Vertrauen entgegengebracht. Zum Teil liegt das daran, daß bei uns der Staat (noch) gut funktioniert. Doch wir dürfen nicht vergessen, daß die Institutionen keinen funktionierenden Rechtsstaat garantieren.

Günter Rohrmoser erläuterte 1994 in „Der Ernstfall“: „Bei Platon und Sokrates können wir lernen, daß die Demokratie nicht primär eine Sache der Etablierung bestimmter Institutionen, sondern eine kulturelle Angelegenheit ist. Eine Demokratie kann auch bei bester institutioneller Verfassung nicht auf Dauer überleben, wenn die Bürger nicht ein der Demokratie angemessenes Bewußtsein mitbringen. Zur Demokratie gehört ein demokratisch gesonnener Bürger. Der Bürger bringt dieses Bewußtsein aber nicht per se mit, er muss dazu erzogen werden. Die Demokratie lebt von Voraussetzungen, die sie nicht selbst herstellen kann. Sie ist eingebunden in eine – in diesem Fall durch die Antike, das Christentum und die Aufklärung geprägte – Kultur. Ohne die Vergegenwärtigung der Tradition kann es keine Erziehung zur Demokratie geben.“

Daß genau diese Bedingungen für eine wahre Demokratie dabei sind, angegriffen zu werden, ist ziemlich offensichtlich. Der Mißbrauch von staatlichen Stellen zur Durchsetzung einer ideologischen Agenda und die Geringschätzung elementarer Grundrechte kann dann schnell zu einem Zustand führen, in welchem die staatlichen Institutionen zwar sehr effizient arbeiten, doch nicht mehr zum Schutz der Rechte der Menschen, sondern eben zur Aufrechterhaltung einer bestimmten Ideologie. Ein solcher Zustand könnte sich einstellen, ohne von der großen Mehrheit wahrgenommen zu werden.

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