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Zivilcourage gegenüber Zeitungsleser

Zivilcourage gegenüber Zeitungsleser

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Zivilcourage gegenüber Zeitungsleser

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In der vergangenen Woche begab ich mich in ein Café, um dort die aktuelle Ausgabe der Jungen Freiheit zu lesen. Zu mir setzte sich dann ein Mann zwischen 20 und 25 Jahren, ich nehme an Student, der auch eine Zeitung las und „auf einen Freund wartet“, wie er mir erzählte. Der junge Mann musterte mich. Als sein Freund eintraf, verabschiedete er sich und wünschte mir „noch einen schönen Tag“.

Nach gut zehn Minuten stand er wieder neben mir, im Schlepptau einen zirka 50jährigen Mann – wie ich meine – türkischer Abstammung. Der Student fragte mich: „Lesen Sie die Junge Freiheit?“ Als ich dies bejahte, erhob er die Stimme, damit ihn auch wirklich jeder im Café hört und sagte: „Das ist doch eine NPD-Zeitung!“ Als freundlicher Mensch erklärte ich den beiden, daß die Junge Freiheit eine parteiunabhängige, konservative Zeitung sei. Der Türke behauptete trotzdem mehrmals, daß dies eine Zeitung der NPD sei. Ich erklärte ihm, daß eine falsche Aussage nicht deswegen richtiger wird, nur weil man sie mehrmals wiederholt. Der Student schaute sich inzwischen interessiert das Impressum der JF an und sagte zu seinem Kollegen: „Da steht nichts von NPD oder DVU, da können wir wohl jetzt nichts machen!“

Der Aufstand der Anständigen

Den beiden muß das jedoch keine Ruhe gelassen haben. Nach weiteren zehn Minuten traf sich der „Möchtegern-Aufstand-der-Anständigen“ ziemlich aufgebracht wieder neben meinem Tisch, diesmal schon zu Dritt, und hielt mir ein Mobiltelefon mit dem Wikipedia-Artikel über die JF unter die Nase und sagten, sie hätten dort das Wort „Rechtsextremismus“ gelesen!

Die Vorwürfe mir gegenüber wurden nun konkreter und lauter. Was mir „denn einfiele, in der Öffentlichkeit so eine Zeitung zu lesen. So eine NPD-Zeitung!“ Außerdem habe ich sie „angelogen“, denn ich sagte ihnen, das sei „eine konservative Zeitung“. „Das jedoch stimme nicht“, es sei ja doch eine „Nazi-Zeitung“! Auf meine Frage, ob sie die Zeitung denn schon mal selber gelesen hätten, verneinten beide. So etwas würden sie nicht lesen! Daraufhin erklärte ich ihnen, daß Zeitung lesen grundsätzlich bilden würde. Auch sie könnten sich nun fortbilden und gerne meine Ausgabe der JF haben.

Die Zivilgesellschaft setzt ein Zeichen

Das lehnten sie ab. Der Türke sagte in gebrochenem Deutsch zu mir, ich möge ihm nun unverzüglich meinen Namen nennen. Daraufhin erwiderte ich, daß mein Name ihn „einen Scheißdreck angehe!“ Ich fragte ihn, wie denn sein Name laute und ob er „Chef der örtlichen Gesinnungspolizei“ sei. Daraufhin erklärte er mir, daß wir in einem Rechtsstaat und in einer Demokratie leben würden und es deswegen verboten sei, so eine Zeitung in der Öffentlichkeit zu lesen. Das Lesen der JF in der Öffentlichkeit wäre Werbung für diese Zeitung und zudem eine Provokation! Daraufhin erklärte ich ihm, daß ich von ihm keine Belehrung benötige, was einen Rechtsstaat ausmache.

„Bist Du NPD?“ bohrte der Türke weiter. Ich fragte ihn, ob er sehr enttäuscht sei, wenn ich in der CDU wäre. „Nein, denn dann werde ich zu Deiner Partei gehen und dafür sorgen, daß Du da rausfliegst!“ entgegnete er. Der Mob wußte nicht mehr so richtig weiter. Deswegen wurde der „Kampf gegen Rechts“ abgebrochen und man zog wieder von dannen.

Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen

Was für eine ignorante Bande, die sich zum einen nicht informieren möchte, aber dafür eine um so festere, falsche Meinung hat. Zum anderen erwarten sie, daß ihre Ignoranz von anderen Menschen toleriert wird und sie auf linksfaschistische Weise darüber entscheiden dürfen, wer was wann in Deutschland liest. Was kommt als Nächstes? Zeitungen verbrennen? Bücher verbrennen?

Hier noch einmal für alle Unwissenden zum Mitlesen: In Deutschland gibt es eine Informationsfreiheit. Das bedeutet, daß jeder Mensch das Recht hat, sich ungehindert aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten. Dieses Recht gewährleistet Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 2 Grundgesetz. Anlaß für die selbständige verfassungsrechtliche Gewährleistung der Informationsfreiheit im Grundgesetz waren die Erfahrungen mit den zur nationalsozialistischen Regierungspraxis gehörenden Informationsbeschränkungen (BVerfGE 27, 71 [80]).

Mit erhobenem Mittelfinger

Die Informationsfreiheit steht in der grundgesetzlichen Ordnung gleichwertig neben der Meinungs- und Pressefreiheit. … Demgegenüber ist die Informationsfreiheit gerade das Recht, sich selbst zu informieren. Andererseits ist dieses Freiheitsrecht die Voraussetzung der der Meinungsäußerung vorausgehenden Meinungsbildung. Denn nur umfassende Informationen, für die durch ausreichende Informationsquellen Sorge getragen wird, ermöglichen eine freie Meinungsbildung und -äußerung für den Einzelnen wie für die Gemeinschaft. Schließlich trägt eine freie Presse dazu bei, durch umfassende Informationen den Bürgern die Aufgabe zu erleichtern, sich Meinungen zu bilden und politische Entscheidungen zu treffen (BVerfGE 20, 162 [174]).

Das bedeutet, daß jeder (sogar Konservative) überall (sogar in der Öffentlichkeit) eine Zeitung (sogar die Junge Freiheit) lesen darf. Noch eine persönliche Anmerkung zu meinen unwissenden Kritikern aus dem Café: Diese Kolumne habe ich nur mit meinem erhobenen Mittelfinger getippt.

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