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Mundlos in der Bundeswehr

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Weißmann, Reich, Republik, Nachkriegsrechte

Seit Wochen werden immer wieder Schlagzeilen über den mutmaßlichen Mörder Uwe Mundlos und seine Zeit als Wehrpflichtiger in der Bundeswehr nach oben gespült. Die wesentlichen Informationen dazu sind dem Leser schon mit dem ersten Bericht mitgeteilt worden, trotzdem heißt es alle Tage wieder „Bundeswehr kümmerte sich nicht“, „Wie die Bundeswehr den Neonazi gewähren ließ“, „NSU-Terrorist Mundlos kam für MAD als Informant in Frage“, „Zufrieden mit Soldat Mundlos“ und so weiter und so fort.

In den Kommentaren dazu schwingt immer wieder eine gewisse Genugtuung mit, dieses „Wir haben es ja immer gewußt“: Es gibt einen quasi-automatischen Gesinnungszusammenhang zwischen Bundeswehr und Rechtsextremismus. Die Empörung darüber, daß Mundlos zum Gefreiten und Obergefreiten befördert wurde und seine Beurteilung sich gut liest, ist in zweierlei Hinsicht zu kurz gedacht.

Ein Aspekt ist für „Nichtgediente“ vielleicht weniger offensichtlich: Die Beförderung zum Gefreiten ist eine Standardprozedur, die eigentlich jedem Soldaten widerfährt, der in der Allgemeinen Grundausbildung nicht besonders schlecht oder aufsässig war. Ebenso die dienstliche Beurteilung. Der Kompaniechef wählt aus einem Potpourri bestimmter Floskeln, um eben das zu sagen: Nicht besonders schlecht, nicht besonders aufsässig, der Soldat ist im Dienstbetrieb unauffällig.

Die Empörung zu Ende denken

Der andere Aspekt müßte auch ohne dieses „Insiderwissen“ ersichtlich sein: Warum sollte die Bundeswehr einen heranwachsenden Wehrpflichtigen, der mit Dummheiten wie Adolf-Hitler-Visitenkarten und einer „rechten Gesinnung“ (was auch immer das sein soll) auffällt, schon Jahre vor seinen bislang noch nicht bewiesenen Verbrechen wie einen potentiellen Terroristen behandeln?

Es ist nämlich egal, wohin man schaut, ob zur Bundeswehr oder zu irgendeiner anderen gesellschaftlichen Gruppe: Solche Menschen mit Potential zu Abscheulichkeiten wird man überall finden. Bei den allermeisten werden diese Abscheulichkeiten nicht zu Tage treten, das ist normal, gut so und dementsprechend kein Grund zur Vorverurteilung. Wer also der Bundeswehr einen „zu laxen Umgang“ mit einem jungen Mann vorwirft, von dem damals noch niemand wissen konnte, daß er womöglich zum Mörder werden wird, muß sich fragen lassen, wie er denn in Zukunft mit potentiellen Verbrechern umgehen möchte.

Hätte einer wie Mundlos rechtzeitig festgesetzt werden sollen? Vielleicht noch bevor er selbst von seinen Mordplänen wußte? Sollen wir das auch mit all den anderen potentiellen Mördern machen? Und mit den potentiellen Kinderschändern, Terroristen, Amokläufern, Vergewaltigern und so weiter machen? Wer seine Empörung über das Verhalten der Bundeswehr gegenüber dem Gefreiten Mundlos zu Ende denkt, müßte diese Frage bejahen. So könnten wir uns aller Abscheulichkeiten entledigen. Eine schöne neue Welt wäre das.

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