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Der Kindermörder

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Weißmann, Reich, Republik, Nachkriegsrechte

Als der Kindermörder Magnus Gäfgen ansetzt, um vor Gericht seine Ängste zu schildern, erntet er lautstarke Empörungsrufe aus dem Publikum. Immerhin verlangt Gäfgen vor dem Landgericht Frankfurt vom Land Hessen 10.000 Euro als Schmerzensgeld, da er an einer „posttraumatischen Belastungsstörung“ leide.
Magnus Gäfgen behauptet, er sei bei dem Verhör am 30. September 2002 mit dem Handballen geschlagen worden und außerdem habe man ihn an den Schultern gerüttelt und geschubst.

Das muß für einen Kindermörder schon eine schreckliche Situation gewesen sein, wenn er – wie auf einem Schulhof – geschubst wird. Und dann noch das Schulternrütteln; da kann man schon schreckliche Angst bekommen. Auch sei man beim Verhör ganz dicht an ihn herangerückt. Wissen die Polizisten denn in dem Vernehmungsraum nicht, daß der soziale Abstand in Deutschland mindestens einen halben Meter beträgt? Und das soll ein Rechtsstaat sein?

Drohung mit Serum, Schmerzen und Negern

Eigentlich wollte er bei der Vernehmung gegenüber der Polizei schweigen, denn das war sein gutes Recht. Aber Gäfgen soll Hilflosigkeit gespürt und Angstgefühle gehabt haben. Immerhin habe man ihn mit einem Wahrheitsserum, Schmerzen und ihn zukünftig vergewaltigenden Negern bedroht. Und deswegen hat er dann doch – nach vollen zehn Minuten „Martyrium“ – ausgesagt. Und weil er sich seit über acht Jahren von dieser Angst nicht befreien konnte, die Polizisten in ihm ausgelöst haben sollen, möchte er ein Schmerzensgeld. 10.000 Euro.

Drei Tage vor diesem Verhör, am 27. September 2002, hatte sich jedoch schon folgendes ereignet: Der damals 27jährige Mörder (Jurastudent, wohl schon verhaltensgestört und sozial auffällig) ist gerne unter reichen Freunden, hat aber selber kein Geld. Seine 15jährige Freundin möchte er beschenken und aushalten; er verschuldet sich wegen ihr.

Gäfgen kennt sein Opfer, den Bankierssohn Jakob von Metzler, und mißbraucht dessen Vertrauen. Der Mörder lockt das Opfer in seine Wohnung und fesselt es. Der elfjährige Jakob war hilflos gegenüber seinem älteren Peiniger und muß schreckliche Angst um sein Leben gehabt haben. Der Mörder hat ihm Mund und Nase mit einem Klebeband verschlossen. Dann hat er so lange seine Hand auf das Gesicht des jungen Jakob gepreßt, bis dieser nicht mehr atmete und erstickte.
Danach erpreßte er eine Million Euro Lösegeld von der Familie des schon toten Jakob.

Selbstmitleidiger Waschlappen

Nachdem er das Geld erhalten hatte, soll er sich einen Mercedes bestellt und einen Urlaub organisiert haben. Als er geschnappt wird, beschuldigte er zudem ihm bekannte Unbeteiligte der Mittäterschaft an der Entführung. Als er zunächst ein falsches Versteck nennt, suchen über 1.000 Polizisten vergebens.

Der Kindermörder Gäfgen erscheint als selbstmitleidiger Waschlappen, der meines Erachtens nur nach Hilfe und Aufmerksamkeit sucht. Schade, daß es Anwälte gibt, die dabei – wohl auch nur um der Aufmerksamkeit willen – mitmachen. Der Täter läßt sich als wehleidiges Opfer in Szene setzen; eine Rolle, die er wirklich nicht verdient hat. Denn dieser Mörder verhöhnt mit Hilfe seines Anwalts das unsagbare Leid des Opfers Jakob von Metzler und dessen Familie.

Am 11. April begeht Gäfgen wieder einen seiner Geburtstage in Haft. Sein Opfer kann den eigenen Geburtstag am 17. April nicht feiern. Ich glaube Gäfgen, wenn er angibt, er habe Albträume. Die leblosen Augen des Jakob sollen ihm nicht mehr aus dem Kopf gehen. Er soll sie nie vergessen.
 

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