Es wird Zeit, beim Hartz-IV-Experiment Zwischenbilanz zu ziehen. Das Experiment ist für mich ein wenig bedrückend, weil ich nicht weiß, ob am Ende des Monats noch genug Geld übrig ist. Ich gehe hierbei von der Annahme aus, daß die örtliche Bank einem Sozialempfänger keinen Überziehungskredit einräumt.
So kann man als Sozialempfänger in einem Monat nicht etwas mehr ausgeben, um dann in einem anderen Monat dieses wieder ausgleichen zu können, wie es üblicherweise für Berufstätige möglich ist. Man muß also in jedem Monat genau haushalten, was mir noch schwer fällt; denn zum einen möchte ich nahezu allen (Freizeit-)Aktivitäten nachgehen, denen ich sonst auch nachgegangen wäre. Zum anderen muß ich aber auch die Regelsätze einhalten, beziehungsweise irgendwo einsparen, wenn ich woanders mehr ausgegeben habe.
Beim Besuch des Supermarktes achte ich nun sehr auf die Preise und überlege mir vorher, ob ich etwas wirklich benötige oder ob dies eine Art Luxus darstellt, der eigentlich nicht notwendig ist. Für Nahrungsmittel und Getränke habe ich monatlich 128,50 Euro zur Verfügung, von denen bisher 73,64 Euro ausgegeben wurden. Genau 54,86 Euro kann ich noch bis Ende des Monats für Nahrung ausgeben. Mit diesem Geld kommt man meines Erachtens nach gut zurecht.
Geld für öffentliche Verkehrsmittel reicht nicht
Schwieriger ist es jedoch mit dem öffentlichen Nahverkehr. Um eine Einladung zu einem Geburtstag wahrzunehmen, war ich auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen. Genauso verhält es sich bei der fast wöchentlichen Schafskopfrunde und beim Tanzkurs. Auch hier bin ich auf den öffentlichen Nahverkehr angewiesen, für den eigentlich nur 23 Euro monatlich zur Verfügung stehen. Dafür habe ich jedoch bisher schon 47,30 Euro ausgegeben.
Selbst wenn ich die 5 Kilometer zum Tanzkurs gelaufen wäre und nicht den Bus genommen hätte, wäre ich immer noch weit über dem Budget. Wenn man als Sozialempfänger nicht in der Innenstadt wohnt, sind die Ausgaben für den Öffentlichen Nahverkehr bestimmt immer höher als 23 Euro. Auf Dauer könnte ich mir meine Schafskopfrunde nur leisten, wenn wir uns nicht mehr in einer Gastwirtschaft treffen würden und wenn ich dafür nicht jeweils 7,60 Euro für die Deutsche Bahn ausgeben müßte. Oder ich müßte mich zwischen dem wöchentlichen Tanzkurs und der wöchentlichen Schafkopfrunde entscheiden.
Diesen Monat bin ich zwar in Gaststätten gewesen, habe aber nur einmal eine Suppe gegessen oder einen Kaffee getrunken und beschränkte mich beim Karten spielen meist auf zwei alkoholfreie Getränke. Wenn man für Nahrung und alkoholfreie Getränke circa 4,50 Euro am Tag zur Verfügung hat, bewertet man die Preise in der Gastronomie anders, als es sonst der Fall war.
Ausgleich aus anderen Kostenblöcken
Für Gaststättendienstleistungen stehen einem Hartz IV Empfänger monatlich 7 Euro zur Verfügung, bisher habe ich allerdings schon 26 Euro ausgegeben. Diese Mehrausgaben werde ich über den Kostenblock Freizeit (40 Euro monatlich) oder Nahrung (jetzt noch 54,86 Euro) ausgleichen müssen.
Eventuell sind meine Überlegungen hier lächerliche Probleme im Vergleich zu Sozialempfängern, die für Medikamente Zuzahlungen leisten müssen oder Windeln für ihre Kleinkinder kaufen müssen. Doch hier muß jeder Bezieher einer Grundsicherung einzeln betrachtet werden. Würde ich statt meiner Ausgaben für Freizeitaktivitäten für meine Gesundheit zuzahlen, hätte ich mir bisher nahezu 88 Euro an Zuzahlungen leisten können.
Wenn ich ein Kleinkind zu versorgen hätte, hätte ich 215 Euro monatlich mehr zur Verfügung. Es bleibt abzuwarten, was ich mir diesen Monat noch leisten kann, beziehungsweise welche Ausgaben noch kommen. Daß ich mir so viele Freizeitaktivitäten leisten kann, spricht eigentlich für Hartz IV – es ist bisher jedoch nur eine Zwischenbilanz.
> Grundsätzliches zur Grundsicherung – das Hartz-IV-Experiment