Ein seltsames Ding begeht heute seinen zehnten Geburtstag: Die „Babyklappe“. So recht nach Feiern ist nicht mal den Befürwortern zumute. Denn obwohl es die anonymen Entsorgungsfächer für vermeintlich unerwünschten Nachwuchs inzwischen in mehr als 50 Städten gibt, blieb die erhoffte Wirkung aus, und eine rechtliche Grundlage dafür gibt es bis heute nicht.
Gerade 38 Neugeborene in zehn Jahren wurden in Deutschlands erster „Babyklappe“ in Hamburg-Altona abgegeben, 14 davon holten die Mütter selbst wieder zurück. Die Zahlen allein zeigen schon, daß diese Einrichtung nicht auf einen vorhandenen dringenden Bedarf reagierte, sondern denselben erst mitgeschaffen hat.
Der erhoffte – und behauptete – dramatische Rückgang der Fälle von nachgeburtlichen Kindstötungen und Kindsaussetzungen ist jedenfalls statistisch nicht nachweisbar. Wie sollte er auch: Wer in Panik, Affekt oder Überforderung sein neugeborenes Kind tötet, hat nicht mehr den rationalen Überblick, um den Weg zur „Babyklappe“ zu finden. Die Zielgruppe wird schlicht nicht erreicht.
Wer sein Kind leben lassen, aber nicht selbst aufziehen will, dem standen und stehen die legalen Wege der Adoptionsfreigabe oder der Vollzeitpflege durch eine andere Familie offen. Für die Mütter ist das oft genug nicht minder traumatisierend als die anonyme Weggabe. Aber es erspart zumindest den Kindern das Schicksal, als Findelkinder nie erfahren zu können, von wem sie abstammen, selbst wenn sie einmal danach fragen sollten.
Revision der faktischen Fristenlösung
Und die Prozedur dauert lange genug, daß die Mutter nicht von „wohlmeinenden“ Verwandten oder Partnern überrumpelt werden kann, die sie sonst zur raschen und bequemen Kindsentledigung durch die „Babyklappe“ drängen oder diese gleich selbst vornehmen könnten – ist ja anonym.
Wer hingegen sein Kind tötet, weil er es nicht haben will, der tut dies im allgemeinen vor der Geburt. Und zwar nicht nur in ein paar Dutzend Fällen jährlich, sondern hunderttausendfach. Eine Revision der geltenden faktischen Fristenlösung und die Nichtübernahme von Abtreibungskosten durch die gesetzlichen Krankenkassen würde wahrscheinlich mehr Kindern das Leben retten als jede „Babyklappe“.
Erst recht gälte dies für eine Schwangerenberatung, die sich am Wohl von Mutter und Kind orientierte und andere Wege zur Konfliktlösung suchte als den routinemäßigen Blankoscheck zur Kindstötung. Zu schweigen von erzieherischen Maßstäben an Schulen, die jungen Leuten eine positive Einstellung zur Elternschaft vermitteln, anstatt insbesondere jungen Frauen ein abschreckendes Bild von Karrierehindernis und Freiheitsverlust zu malen. Aber das wäre natürlich nicht Gender-gerecht.